Affiliate im Glücksspiel
Ein Affiliate ist ein Partner eines Glücksspielanbieters, der neue Spielerinnen und Spieler über einen eigenen Link vermittelt und dafür eine Provision erhält. Meist steckt dahinter eine Vergleichsseite, ein Bonusportal oder ein Streamer, und der Link trägt eine Kennung, über die der Anbieter jede Registrierung zuordnet.
Für Sie ändert das nichts am Vertrag: Sie spielen beim Anbieter, nicht beim Affiliate. Es ändert aber, wer an Ihrem Klick verdient und wie unabhängig eine Empfehlung tatsächlich ist.

Wie Affiliates bezahlt werden
Wie viel ein Affiliate pro vermittelter Person bekommt, legt jeder Anbieter in seinem eigenen Partnervertrag fest, einen verbindlichen Branchenstandard gibt es nicht.
CPA: einmalige Prämie
Beim CPA-Modell (Cost per Acquisition, also Kosten pro gewonnenem Kunden) zahlt der Anbieter einen fixen Betrag, sobald eine vermittelte Person eine festgelegte Bedingung erfüllt. Meist ist das die erste Einzahlung, manchmal zusätzlich eine abgeschlossene KYC-Prüfung oder ein Mindestumsatz. Danach endet der Anspruch, egal wie lange weitergespielt wird.
Revenue Share: Anteil am Verlust
Beim Revenue Share erhält der Affiliate laufend einen Prozentsatz des Nettospielertrags, kurz NGR für Net Gaming Revenue. Vereinfacht sind das die Einsätze abzüglich der Gewinne, der gutgeschriebenen Boni und jener Gebühren, die der Anbieter selbst festlegt. Branchenquellen nennen Sätze von 25 bis 45 Prozent, wobei jeder Vertrag eigene Abzüge definiert.
Ein Rechenbeispiel zeigt, was das konkret bedeutet. Verliert eine vermittelte Person in einem Monat 400 Euro und zieht der Anbieter davon 100 Euro für Boni ab, bleiben 300 Euro NGR, bei 30 Prozent gehen also 90 Euro an den Affiliate. Gewinnt dieselbe Person im Folgemonat mehr, als sie einsetzt, wird der Saldo negativ. Viele Verträge tragen dieses Minus als „negative carryover“ weiter, bis spätere Verluste es ausgeglichen haben, andere setzen es jeden Monat auf null zurück.
Hybride Verträge verbinden eine kleinere CPA-Prämie mit einem niedrigeren Revenue-Share-Satz für dieselben Spielerinnen und Spieler.
Wo Sie Affiliates im Netz begegnen
Den meisten Affiliates begegnen Sie, ohne es zu merken: auf Vergleichsseiten mit Bonustabellen oder in Videos, unter denen ein Registrierungslink samt Bonuscode steht.
Ein solcher Link ist Werbung und muss als solche erkennbar sein. In Österreich verlangen das § 26 Mediengesetz für entgeltliche Veröffentlichungen und § 6 E-Commerce-Gesetz für kommerzielle Kommunikation. Üblich sind Hinweise wie „Werbung“, „Anzeige“ oder „Affiliate-Link“ direkt beim Link, nicht versteckt im Impressum.
Für Glücksspiel kommt eine zweite Grenze dazu, und sie wiegt schwerer. Das Glücksspielgesetz verbietet, Glücksspiel zu bewerben oder dessen Bewerbung zu ermöglichen, wenn es entgegen seinen Vorschriften angeboten wird; laut Wirtschaftskammer drohen dafür Geldstrafen bis zu 22.000 Euro. Solange online nur der Konzessionär des Bundes legal anbieten darf, fällt damit ein großer Teil der Affiliate-Werbung für ausländische Online-Casinos unter dieses Verbot. Wird das neue Glücksspielgesetz mit den geplanten Online-Konzessionen beschlossen, verschiebt sich die Grenze: Maßgeblich ist dann, ob der beworbene Anbieter eine solche Konzession hält.
Fehlt der Werbehinweis, ist das ein deutliches Warnsignal.
Affiliate oder Anbieter: Wer ist zuständig
Am häufigsten wird der Affiliate mit dem Anbieter selbst verwechselt, etwa wenn eine Auszahlung hängt und die Beschwerde an jene Seite geht, über die man sich registriert hat. Die Gegenüberstellung zeigt, bei wem eine Aufgabe tatsächlich liegt; „beide“ bedeutet, dass die Pflicht jede Seite für sich trifft.
Affiliate | Glücksspielanbieter |
|---|---|
| Kein Vertrag mit Ihnen | Ihr Vertragspartner beim Spielen |
| Gibt Bonusangebote nur weiter | Legt Bonusbedingungen und Wagering fest |
| Keine Einsicht in Ihr Spielerkonto | Führt KYC und Auszahlungen durch |
| Kein Adressat für Spielsperren | Setzt Sperren und Limits um |
| Muss Affiliate-Links kennzeichnen | Muss Werbung maßvoll gestalten |
| Darf illegales Glücksspiel nicht bewerben | Darf ohne Bewilligung nicht anbieten |
Was Affiliates für Ihren Spielerschutz bedeuten
Wenn Sie sich bei einem Anbieter sperren lassen, gilt diese Sperre für Ihr Spielerkonto dort, nicht für die Seiten, die Sie dorthin geschickt haben.
Bonus-Newsletter einer Vergleichsseite können deshalb weiterlaufen. Das passende Werkzeug ist Art. 21 DSGVO: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für Direktwerbung jederzeit widersprechen, und danach dürfen sie für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden.
Was mir bei Anfragen immer wieder auffällt: Viele wissen nicht, dass ein Affiliate beim Revenue Share an ihren Verlusten mitverdient, ohne ihr Spielverhalten je zu sehen. Er kann bei auffälligem Spiel also gar nicht eingreifen, diese Aufgabe bleibt beim Anbieter. Der Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz sieht ein zentrales Sperrregister vor, das anbieter- und spielartenübergreifend wirken soll. Ob es auch Werbung durch Partnerseiten erfasst, ließ sich aus den veröffentlichten Inhalten nicht ableiten.
Eine Affiliate-Empfehlung ist eine bezahlte Empfehlung, und genau so dürfen Sie sie lesen.
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