Schwestercasino – Begriff erklärt
Ein Schwestercasino ist ein Online-Casino, das vom selben Betreiberunternehmen oder unter derselben Lizenz geführt wird wie eine andere Casino-Marke, auch wenn Name, Design und Bonusangebot völlig verschieden aussehen. Für Sie als Spieler ist das mehr als eine Formalität. Hinter zwei Marken steht dann häufig ein einziger Vertragspartner, der Plattform, Zahlungsabwicklung und KYC-Daten gemeinsam verwaltet. Wie weit diese Daten tatsächlich zwischen den Marken geteilt werden, regelt jeder Betreiber in seinen eigenen AGB, einen einheitlichen Standard dafür gibt es nicht.

Wie Sie ein Schwestercasino erkennen
Der verlässlichste Weg führt über die AGB, denn dort steht das Unternehmen, mit dem Sie den Spielvertrag tatsächlich abschließen. Nennen zwei Seiten dieselbe Gesellschaft, handelt es sich um Schwestermarken.
Die Lizenznummer im Footer liefert einen zweiten Hinweis, ist aber kein endgültiger Beweis, weil eine Gruppe ihre Marken auch unter verschiedenen Lizenzen und mitunter bei verschiedenen Behörden führen kann. Bei maltesischen Anbietern lässt sich die Zuordnung im Licensee Register der Malta Gaming Authority prüfen, das nach Lizenznehmer und nach URL durchsucht werden kann.
Gleicher Lizenznehmer bedeutet gleicher Vertragspartner.
Folgen für Bonus, Sperre und Rechtslage
Viele Gruppen schließen in ihren Bonusbedingungen Spieler aus, die ein Willkommensangebot bereits bei einer Schwestermarke erhalten haben. Einheitlich ist diese Praxis nicht, deshalb entscheiden die Bonus-AGB der jeweiligen Seite.
Bei KYC und Selbstsperre wirkt die gemeinsame Datenbasis in zwei Richtungen. Eine bereits geprüfte Identität kann für die Schwesterseite übernommen werden, eine Sperre auf einer Marke gilt jedoch nur dann für die ganze Gruppe, wenn der Betreiber das ausdrücklich vorsieht. Wer sich aus Gründen des Spielerschutzes sperrt, sollte daher beim Support schriftlich klären lassen, welche Marken die Sperre erfasst.
An der Rechtslage in Österreich ändert die Gruppenzugehörigkeit nichts. Nach § 14 GSpG hält die Österreichische Lotterien GmbH die einzige Konzession für Online-Glücksspiel, betrieben über win2day, und eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat ersetzt diese Konzession laut Finanzministerium nicht. Solange dieses Konzessionsmodell gilt, bleibt jede Schwestermarke mit ausländischer Lizenz in Österreich ohne Konzession.
Mit EU-Lizenz ist also keineswegs alles legal, auch nicht bei der zehnten Schwestermarke derselben Gruppe.
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