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So bewerten wir neue Online Casinos
Die Reihenfolge beruht auf sechs gewichteten Kriterien, die wir aus veröffentlichten Bonusbedingungen, AGB, Registereinträgen der Lizenzbehörden und schriftlichen Antworten des Kundendienstes ableiten. Das Gründungsdatum einer Marke und die bloße Höhe eines Bonusbetrags verschieben keinen Platz in dieser Liste.
Willkommensangebote und ihre Bedingungen
Neue Casinos werben fast immer mit einem Startpaket, gewertet wird aber nur, was die Bonusbedingungen tatsächlich hergeben. Einen Platz heben ein Wagering von höchstens 35-fach auf den Bonusbetrag, eine Frist von mindestens 30 Tagen und ein klar genannter Höchsteinsatz pro Runde. Senkend wirken ein Umsatz auf Bonus plus Einzahlung ab 40-fach, einseitig änderbare Bedingungen und Gewinnobergrenzen, die erst im Kleingedruckten auftauchen.
Auszahlung, KYC und Zahlungswege
Bei jungen Betreibern entscheidet sich eine Auszahlung meist an der Verifizierung und seltener am Zahlungsweg selbst. Hinauf geht ein Platz, wenn die AGB eine Bearbeitungszeit von höchstens 48 Stunden nennen, die verlangten Dokumente vollständig auflisten und die KYC-Prüfung schon vor der ersten Auszahlung ermöglichen. Hinunter geht er bei Auszahlungslimits unter 2.000 Euro pro Woche, bei Gebühren auf Auszahlungen und bei Klauseln, die eine Nachprüfung jederzeit und ohne Begründung erlauben. Grundlage sind stets die veröffentlichten Bedingungen des Betreibers.
Spielangebot und Studios
Gewertet wird, ob die Studios im Katalog selbst bei einer Behörde lizenziert sind und ob die RTP-Werte im Spiel angezeigt werden. Ein Angebot aus bekannten Studios mit prüfbaren Zertifikaten hebt einen Platz. Eine bloße Zahl von Titeln ohne Herkunftsangabe senkt ihn, ebenso fehlende Spielregeln im Infofenster.
Mobile Nutzung und Kontobereich
Am Smartphone zählt für uns vor allem, wo die Schutzwerkzeuge liegen. Ein Platz steigt, wenn Einzahlungslimits, Pausen und Selbstsperre im mobilen Kontomenü mit höchstens zwei Ebenen erreichbar sind. Er sinkt, wenn diese Funktionen nur über den Kundendienst oder ausschließlich in der Desktop-Ansicht zu finden sind, weil gerade junge Marken oft mobil zuerst genutzt werden.
Lizenz, Register und österreichische Rechtslage
Dieses Kriterium trägt das größte Gewicht und verlangt, dass die Seite Behörde, Lizenznummer und Betreiberfirma nennt und dieselben Angaben samt verwendeter Domain im öffentlichen Register der Malta Gaming Authority oder der Curaçao Gaming Authority aufscheinen. Senkend wirken ein Lizenzlogo ohne Nummer, eine Firma, die im Register unter anderem Namen geführt wird, und bei Curaçao eine bloß vorläufige Lizenz ohne Hinweis darauf. Keine dieser Lizenzen ersetzt eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz. Ein Platz in dieser Liste sagt daher nichts über die Zulässigkeit in Österreich.
Kundendienst und Beschwerdeweg
Ein neuer Betreiber hat noch keine Vorgeschichte, an der man ihn messen könnte, deshalb zählt der Weg für Beschwerden. Einen Platz heben deutschsprachiger Support per Chat und E-Mail, schriftliche Antworten auf Rückfragen zu den AGB und eine genannte Stelle für Streitbeilegung bei der Lizenzbehörde. Senkend wirken reine Kontaktformulare ohne Antwortfrist und ein Support, der ausschließlich Englisch anbietet. Zitierfähige Antworten wiegen dabei mehr als ein Chatfenster rund um die Uhr.

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Willkommenspaket für NeukundenWas „neu“ bei einem Online Casino rechtlich heißt
Als neu gilt ein Online Casino auf dieser Seite, wenn die Marke erst seit kurzer Zeit am Markt ist, wobei hinter einer jungen Domain sehr oft eine Betreibergesellschaft steht, die bereits mehrere Casinos unter derselben Lizenz führt. Für die rechtliche Beurteilung ist die Marke unerheblich. Maßgeblich ist, welche Gesellschaft das Glücksspiel veranstaltet und welche Behörde ihr die Lizenz erteilt hat.
In Österreich ist die Durchführung von Glücksspielen nach § 3 GSpG dem Bund vorbehalten, und Online-Glücksspiel darf nur anbieten, wer eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz hält. Solange die Novelle nicht gilt, liegt die Konzession für elektronische Lotterien nach § 14 GSpG allein bei der Österreichischen Lotterien GmbH, die sie über win2day nutzt. Jedes andere Casino, ob alt oder neu, arbeitet mit einer ausländischen Lizenz, meist jener der Malta Gaming Authority (MGA) oder der Curaçao Gaming Authority (CGA). Eine solche Lizenz regelt das Verhältnis zur ausstellenden Behörde, über die Rechtslage in Österreich sagt sie nichts aus.
Am Alter einer Marke ändert das nichts.
Wer ein neues Casino beurteilen will, schlägt die Lizenz deshalb besser selbst nach, statt dem Logo im Fußbereich der Seite zu vertrauen. Die folgenden vier Schritte zeigen, in welcher Reihenfolge die Angaben zusammenpassen müssen.
Lizenz eines neuen Casinos in vier Schritten prüfen
Die Prüfung dauert kürzer, als sie klingt, verlangt aber eine feste Reihenfolge: zuerst die Firma, dann die Behörde, dann das Register und erst zuletzt die österreichische Frage. Wer mit dem Siegel beginnt, prüft das Marketing und nicht den Betreiber.
- Schritt 1
Betreiberfirma in Impressum und AGB suchen
Notieren Sie Firmenname, Sitz und Registernummer des Betreibers. Steht im Impressum nur ein Markenname ohne Gesellschaft, fehlt die Grundlage für jeden weiteren Abgleich, und schon das ist ein Befund. - Schritt 2
Lizenzbehörde und Lizenznummer auf der Seite finden
Die Seite muss die Behörde ausdrücklich nennen, also Malta Gaming Authority oder Curaçao Gaming Authority, und eine Lizenznummer angeben. Ein Siegel ohne Nummer oder ohne Verknüpfung zum Register reicht für eine Prüfung nicht aus. - Schritt 3
Eintrag im öffentlichen Register gegenprüfen
Die MGA führt ein Licensee Register mit Suche nach Name, Status und URL sowie einen eigenen URL Checker. Bei der CGA läuft der Abgleich über ihr Lizenzportal. Firma, Status und Domain müssen in beiden Fällen übereinstimmen. - Schritt 4
Österreichische Konzession beim Finanzministerium gesondert klären
Eine ausländische Lizenz beantwortet die österreichische Frage nicht. Ob eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz besteht, ergibt sich aus den Angaben des Finanzministeriums zu den Konzessionären, und bei neuen Marken fällt diese Prüfung regelmäßig negativ aus.
Warum eine EU-Lizenz in Österreich nicht genügt
Der Satz, ein Casino mit EU-Lizenz sei in Österreich legal, hält einer Prüfung nicht stand, und zwar unabhängig davon, wie neu oder etabliert der Anbieter ist. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority erlaubt das Glücksspiel nach maltesischem Recht. Eine Dienstleistungsfreiheit, die das österreichische Monopol aushebelt, haben weder der Oberste Gerichtshof noch der EuGH daraus abgeleitet.
Der OGH behandelt Verträge über Glücksspiel ohne österreichische Konzession als nichtig (§ 879 ABGB), sodass Einsätze ohne Rechtsgrund geleistet werden und nach §§ 1431 ff ABGB zurückverlangt werden können. Diese Linie zieht sich von 5 Ob 30/21d und 3 Ob 72/21s bis zu 6 Ob 31/24p, wo der Einwand des Anbieters nach § 1174 ABGB verworfen wurde. Zurückgefordert wird dabei der Nettoverlust, also Einzahlungen abzüglich Auszahlungen, wie der OGH in 8 Ob 21/24g klargestellt hat.
Auf europäischer Ebene hat der EuGH am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass ein Mitgliedstaat Online-Casinospiele ohne nationale Erlaubnis verbieten darf und die Rückforderung verlorener Einsätze mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Schon am 15. Jänner 2026 hatte er in C-77/24 festgehalten, dass sich ein Spieler bei einer Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer eines konzessionslosen Anbieters in der Regel auf das Recht seines Wohnsitzstaates stützen kann. Der Schaden gilt dort als eingetreten, wo der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für ein neues Casino gilt all das ab dem ersten Einsatz.
Wie ein einzelnes Verfahren ausgeht, hängt von Beweislage, Zeitraum und Betreiber ab, und eine Vorhersage dazu treffen wir auf dieser Seite nicht.
Normen und Urteile zu neuen Casinos
Die Tabelle fasst zusammen, auf welche Normen und Entscheidungen sich die Bewertung auf dieser Seite stützt. Die Angaben stammen aus dem Glücksspielgesetz, dem ABGB, den Pressemitteilungen des EuGH und der Parlamentskorrespondenz zur Regierungsvorlage.
| Fundstelle | Gegenstand | Kernaussage | Rechtsnatur | Folge für Sie |
|---|---|---|---|---|
| § 3 GSpG | Glücksspielmonopol | Glücksspiel ist dem Bund vorbehalten | Geltendes Recht | Auslandslizenz ersetzt keine Konzession |
| § 14 GSpG | Lotteriekonzession samt Online | Online-Angebot nur mit Konzession | Geltendes Recht bis zur Novelle | Inhaberin ist die Österreichische Lotterien GmbH |
| OGH 6 Ob 31/24p | Rückforderung | Vertrag nichtig, Nettoverlust rückforderbar | Ständige Rechtsprechung | Verjährung nach § 1478 ABGB: 30 Jahre |
| EuGH C-440/23 | Unionsrecht | Verbot und Rückforderung zulässig | Urteil vom 16.4.2026 | Dienstleistungsfreiheit hilft dem Anbieter nicht |
| RV 594 d.B. | Glücksspielnovelle | Mehrere Online-Konzessionen, Sperrregister | Regierungsvorlage vom 5.8.2026 | Wirkt erst nach Beschluss und Inkrafttreten |
Was die Glücksspielnovelle für junge Anbieter ändert
Am 5. August 2026 wurde die Regierungsvorlage 594 d.B. im Nationalrat eingebracht und gleichzeitig der Europäischen Kommission notifiziert, was eine dreimonatige Stillhaltefrist vor jedem Gesetzesbeschluss auslöste. Geltendes Recht ist eine Regierungsvorlage nicht. Bis zu Beschluss und Inkrafttreten bleibt es bei § 14 GSpG in der bisherigen Fassung.
Inhaltlich sieht die Vorlage ein Konzessionssystem vor, in dem eine unbeschränkte Zahl von Anbietern eine Online-Konzession erhalten kann, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt. Die Erstlaufzeit beträgt nach dem Entwurf fünf Jahre, danach ist eine Verlängerung um bis zu zehn Jahre möglich.
Für Betreiber, die bisher ohne österreichische Konzession tätig waren, enthält die Vorlage eine Cooling-off-Regel: Sie müssen ihr Angebot bis spätestens 31. Dezember 2026 einstellen, um überhaupt infrage zu kommen, und zusätzlich offene Abgabenschulden sowie alle rechtskräftigen Urteile aus Spielerschutzklagen begleichen. Neue Konzessionen sind nach dem Entwurf ab 1. Jänner 2027 mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2027 vorgesehen. Für ein neues Casino, das sich an österreichische Spieler richtet, entsteht damit ein Zielkonflikt zwischen laufendem Geschäft und späterer Bewerbung, den diese Seite beschreibt, aber nicht auflösen kann.
Dazu kommen ein zentrales Sperrregister, verpflichtende anbieterübergreifende Einzahlungslimits, Netzsperren und Payment-Blocking gegen gelistete Anbieter, die nach der Vorlage mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Für Automaten senkt der Entwurf den Höchsteinsatz auf 5 Euro pro Spiel, und erstmals sind Limits für virtuelle Automaten im Online-Glücksspiel vorgesehen.
Ändert sich der Text im parlamentarischen Verfahren, gilt der beschlossene Wortlaut und nicht der eingebrachte.
KYC und Auszahlung bei neuen Betreibern
Ein neues Casino kennt seine Kunden noch nicht, und die Pflichten zur Geldwäscheprävention, die für Betreiber mit MGA- oder CGA-Lizenz gelten, verlangen eine Identifizierung, bevor Geld in größerem Umfang bewegt wird. Viele junge Anbieter verlegen diese Prüfung auf die erste Auszahlung, also auf den Moment, in dem sich ihre Bedingungen erstmals zeigen.
Die Identifizierung selbst ist kein Warnsignal, eine offene Dokumentenliste schon.
Üblich sind ein Lichtbildausweis, ein Adressnachweis und ein Beleg für die verwendete Zahlungsmethode; bei höheren Beträgen kommt häufig ein Nachweis über die Herkunft der Mittel hinzu. Welche Unterlagen ein bestimmter Betreiber verlangt, steht in seinen AGB, und dort gehört die Liste vollständig hin. Problematisch sind Klauseln, die eine erneute Prüfung jederzeit und ohne Begründung erlauben, weil sie eine Auszahlung auf unbestimmte Zeit offenhalten.
Eine österreichische Besonderheit kommt hinzu. Tritt das in der Regierungsvorlage vorgesehene Payment-Blocking in Kraft, sind Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, die vom Finanzministerium veröffentlichten Konten gelisteter illegaler Anbieter zu blockieren. Für Ein- und Auszahlungen bei einem Casino ohne österreichische Konzession ist das eine Bedingung, die vor jeder Einzahlung bekannt sein muss, und zwar gerade bei einer Marke, deren Zahlungswege noch neu eingerichtet sind.
MGA und Curaçao: zwei Lizenzen, zwei Register
Viele neue Casinos für den deutschsprachigen Raum tragen eine Lizenz der Malta Gaming Authority oder der Curaçao Gaming Authority. Rechtlich unterscheiden sich die beiden für Spieler in Österreich vor allem darin, wo ein österreichisches Urteil später vollstreckt werden müsste. Malta ist EU-Mitglied, Curaçao nicht.
Curaçao hat sein System mit der Landsverordening op de kansspelen (LOK) umgebaut, die am 24. Dezember 2024 in Kraft trat. Seither vergibt die CGA Lizenzen direkt an die Betreiber, und bestehende Lizenzen nach altem Recht wurden in vorläufige LOK-Lizenzen umgewandelt.
Bei einer Curaçao-Lizenz lohnt deshalb ein zweiter Blick auf den Status.
Der Vergleich zeigt, wo eine der beiden Lizenzen einen prüfbaren Unterschied macht und wo beide gleich schwach bleiben, weil keine von ihnen eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz ersetzt. Die linke Spalte betrifft Malta, die rechte Curaçao.
MGA-Lizenz (Malta) | CGA-Lizenz (Curaçao) |
|---|---|
| Register: Licensee Register mit Suche nach Name, Status und URL | Register: Lizenzportal der CGA mit Abgleich von Firma und Domain |
| Vollstreckung österreichischer Urteile innerhalb der EU nach der Brüssel-Ia-Verordnung | Curaçao liegt außerhalb der EU, Brüssel Ia gilt dort nicht |
| Lizenzstatus: keine Umwandlung von Altlizenzen offen | Altlizenzen wurden in vorläufige LOK-Lizenzen umgewandelt, Status prüfen |
| Konzession nach dem Glücksspielgesetz: keine | Konzession nach dem Glücksspielgesetz: keine |
| Rückforderung nach OGH-Linie bei fehlender Konzession möglich | Rückforderung nach OGH-Linie bei fehlender Konzession möglich |
Bonusbedingungen neuer Casinos richtig lesen
Startangebote sind bei neuen Casinos das wichtigste Werbemittel, und gerade deshalb entscheidet das Kleingedruckte. Ein Wagering von 35-fach auf einen Bonus von 100 Euro bedeutet 3.500 Euro Umsatz, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wird der Umsatz auf Bonus und Einzahlung berechnet, verdoppelt sich diese Summe bei einer Einzahlung von ebenfalls 100 Euro auf 7.000 Euro.
Ebenso wichtig sind der Höchsteinsatz pro Runde während der Umsatzphase, die Gewichtung einzelner Spiele und eine allfällige Obergrenze für Gewinne aus dem Bonus. Wer eine dieser Regeln bricht, riskiert nach üblichen AGB den Verfall von Bonus und daraus erzielten Gewinnen.
Ein Bonus verändert die rechtliche Lage nicht.
Auch wer ein Startpaket annimmt, schließt mit einem Anbieter ohne österreichische Konzession einen Vertrag, den der OGH als nichtig behandelt. Bei einer späteren Rückforderung zählt nach 8 Ob 21/24g der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen, und Bonusguthaben ist kein eingezahltes Geld. Für diese Rechnung sind deshalb Kontoauszüge und Zahlungsbelege maßgeblich, während der Bonusstand im Casino-Konto keine Rolle spielt, gleichgültig wie hoch er zwischenzeitlich war.
Spielerschutz bei neuen Casinos
Ein neues Casino hat noch keine Vorgeschichte, an der sich ablesen ließe, wie es mit Sperren und Limits umgeht. Prüfen Sie deshalb vor der ersten Einzahlung, ob sich Einzahlungslimits, Pausen und eine Selbstsperre im Konto selbst setzen lassen. Eine Sperre bei einem Casino mit ausländischer Lizenz wirkt nur bei diesem Betreiber; ein anbieterübergreifendes Sperrregister sieht erst die Glücksspielnovelle vor, und es greift erst nach deren Inkrafttreten.
Glücksspiel ist kein Weg, Geld zu verdienen. Wenn Einsätze steigen, um Verluste auszugleichen, oder wenn Sie mehr Zeit im Casino verbringen als geplant, holen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle. Die Kontakte stehen in der Übersicht der Hilfsangebote auf dieser Seite.
Neue Online Casinos: was nach der Liste zählt
Die Zahl, die von dieser Seite bleibt, ist eins: So viele Unternehmen halten in Österreich eine Online-Konzession, solange die Novelle nicht gilt, und keine neue Marke gehört dazu. Die Rangfolge oben ordnet deshalb Lizenzen, Bedingungen und Abläufe, nicht die Zulässigkeit. Den Stand der Register und Urteile, auf dem sie beruht, haben wir am 21. August 2026 zuletzt geprüft. Werden nach einem Beschluss der Novelle österreichische Konzessionen erteilt, gewichten wir das Lizenzkriterium neu und ordnen die Liste danach.
Häufige Fragen zu neuen Online Casinos
Sind neue Online Casinos in Österreich legal?
Nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz. Solange die Novelle nicht in Kraft ist, hält diese für Online-Glücksspiel allein die Österreichische Lotterien GmbH mit win2day. Neue Casinos mit Lizenz aus Malta oder Curaçao veranstalten daher Glücksspiel ohne österreichische Konzession, und der OGH behandelt die Spielverträge mit ihnen als nichtig.
Reicht eine MGA-Lizenz als EU-Lizenz für Österreich aus?
Nein. Die Malta Gaming Authority erlaubt das Angebot nach maltesischem Recht, für Spieler in Österreich ist aber das Glücksspielgesetz maßgeblich. Der EuGH hat in C-440/23 bestätigt, dass ein Mitgliedstaat Online-Casinospiele ohne nationale Erlaubnis verbieten darf. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat ersetzt die österreichische Konzession daher nicht.
Kann man Verluste bei einem neuen Casino zurückfordern?
Nach der Rechtsprechung des OGH, zuletzt in 6 Ob 31/24p, ist der Nettoverlust bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Anspruch verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Wie ein einzelner Fall ausgeht, hängt von Belegen und Betreiber ab; eine Prognose geben wir dazu nicht.
Was ändert die Glücksspielnovelle für neue Casinos?
Die Regierungsvorlage 594 d.B. sieht mehrere Online-Konzessionen, ein zentrales Sperrregister, Einzahlungslimits und Payment-Blocking vor. Anbieter, die bisher ohne Konzession tätig waren, müssen nach dem Entwurf ihr Angebot bis 31. Dezember 2026 einstellen, um sich bewerben zu können. Bis zu Beschluss und Inkrafttreten gilt das bisherige Gesetz.
Wie prüft man eine Curaçao-Lizenz?
Seit der LOK vergibt die Curaçao Gaming Authority Lizenzen direkt an die Betreiber. Prüfen Sie im Lizenzportal der CGA, ob die Firma aus dem Impressum dort geführt wird, ob die Domain zur Lizenz gehört und ob es sich um eine vorläufige Lizenz aus der Umwandlung alter Lizenzen handelt.
Warum verlangt ein neues Casino Dokumente vor der Auszahlung?
Betreiber mit MGA- oder CGA-Lizenz unterliegen Pflichten zur Geldwäscheprävention und müssen ihre Kunden identifizieren. Viele junge Anbieter erledigen das erst bei der ersten Auszahlung. Entscheidend ist, ob die AGB die verlangten Dokumente vollständig nennen und eine Frist für die Prüfung angeben, statt eine Nachprüfung jederzeit zu erlauben.















































Vergleichen Sie bei den Karten oben zuerst die Lizenzbehörde und erst danach das Startangebot. Ein höherer Bonus ändert nichts daran, dass keine dieser Marken eine Konzession nach dem Glücksspielgesetz hält.