Zahlungssperre (Payment Blocking) im GSpG

Christoph Horvath
Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026, 16:39
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Eine Zahlungssperre, englisch Payment Blocking, ist die behördlich angeordnete Pflicht von Banken und Zahlungsdienstleistern, Zahlungen von und zu nicht konzessionierten Glücksspielanbietern zu unterbinden. In Österreich ist sie Teil der Regierungsvorlage zur Glücksspielgesetz-Novelle (594 d.B.) und damit ein Instrument des Entwurfs, kein geltendes Recht. Getroffen wird dabei der Zahlungsweg selbst, nicht die Website und auch nicht der einzelne Spieler. Für Sie als Spieler zeigt sich das an einer abgelehnten Einzahlung, nicht an einer gesperrten Seite.

Zahlungssperre (Payment Blocking)

Wie die Zahlungssperre im Entwurf funktioniert

Der Entwurf setzt auf zwei Wege, die das Finanzministerium selbst als Doppelstrategie bezeichnet. Erstens soll das Amt für Betrugsbekämpfung eine Blacklist veröffentlichen, deren IBANs alle in Österreich tätigen Banken und Zahlungsdienstleister blockieren müssen. Zweitens sollen vor allem internationale Zahlungsanbieter, genannt werden etwa Visa und PayPal, per Bescheid verpflichtet werden, ihre Geschäftsbeziehungen mit illegalen Anbietern einzustellen.

Das Ziel ist ausdrücklich formuliert: Auf den Seiten illegaler Anbieter sollen möglichst wenige Zahlungsoptionen übrig bleiben.

Das Verfahren ist abgestuft. Nach dem Ministerialentwurf fordert das Amt für Betrugsbekämpfung einen Zahlungsdienstleister zunächst auf, die Mitwirkung am Zahlungsverkehr einzustellen, und setzt dafür eine Frist von drei Bankarbeitstagen. Reagiert der Dienstleister nicht, kann ein Bescheid folgen; bei Verstößen sieht der Entwurf Geldstrafen bis zu 1 Mio. Euro vor, dazu Zwangsstrafen von 30.000 Euro pro Tag bis zu insgesamt 750.000 Euro. Diese Beträge stammen aus dem Begutachtungsentwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Erfasst sind nach den Unterlagen nationale wie internationale Zahlungen, und zwar in beide Richtungen. Wie Banken Auszahlungen eines gelisteten Anbieters an österreichische Konten in der Praxis behandeln werden, regelt der Entwurf nicht im Detail; das blieb bei unserer Durchsicht der veröffentlichten Unterlagen offen.

Rechtsstand: Regierungsvorlage statt geltendes Recht

Die Regierungsvorlage 594 d.B. ist am 5. August 2026 im Nationalrat eingelangt und wurde am 14. September 2026 dem Finanzausschuss zugewiesen. Parallel hat das Finanzministerium das Gesetz am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifikation übermittelt, womit eine dreimonatige Stillhaltefrist begann. Erst nach deren Ende kann der Nationalrat beschließen.

Solange dieser Beschluss fehlt, gibt es in Österreich keine gesetzliche Zahlungssperre gegen Glücksspielanbieter.

Beim Inkrafttreten weichen die Fassungen voneinander ab. Der Ministerialentwurf nannte für Blacklist, Netzsperren und Payment Blocking den Ablauf des 30. September 2027, während die Parlamentskorrespondenz zur Regierungsvorlage den 1. Jänner 2027 angibt. Maßgeblich ist am Ende nur der Text, den der Nationalrat tatsächlich beschließt und der im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird. Wir ordnen daher jede Jahreszahl ausdrücklich der Fassung zu, aus der sie stammt, und machen keine Prognose darüber, wann und in welcher Form das Gesetz kommt.

Ein verbreiteter Irrtum gehört hierher: Eine Lizenz der Malta Gaming Authority oder der Curaçao Gaming Authority ist keine österreichische Konzession nach dem GSpG. Gerade gegen solche Anbieter richtet sich das Payment Blocking, sobald es gilt.

Abgrenzung zu Spielsperre und Netzsperre

Die Zahlungssperre wird häufig mit der Spielsperre verwechselt, obwohl beide an völlig verschiedenen Stellen ansetzen. Eine Spielsperre richtet sich gegen eine Person: Sie sperren sich selbst, oder der Anbieter sperrt Sie zum Spielerschutz, und die Novelle sieht dafür ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister vor. Die Zahlungssperre richtet sich dagegen gegen einen Anbieter und wirkt über dessen Bankverbindungen, ganz gleich, wer einzahlen will.

Die Netzsperre ist ihr Gegenstück auf technischer Ebene. Dabei sollen Hosting- und Suchmaschinendienste und notfalls Access-Provider den Zugang zu den Seiten illegaler Anbieter in Österreich verhindern, wobei die Telekom-Control-Kommission gegenüber Access-Providern zuständig wäre.

Eine dritte Verwechslung betrifft die Auszahlungssperre, die ein Anbieter selbst verhängt. Hält ein Casino eine Auszahlung zurück, weil die KYC-Prüfung offen ist oder ein Geldwäscheverdacht besteht, ist das eine Maßnahme nach den eigenen Bedingungen und den Geldwäschepflichten, keine behördliche Zahlungssperre.

Umgehbar bleibt das Instrument. Das Finanzministerium hat öffentlich bestätigt, dass Spieler das Payment Blocking etwa über andere Bezahlsysteme umgehen können, geht aber davon aus, dass das nur wenige tun. Was ich bei Leserfragen zuerst kläre, ist daher, ob überhaupt die behördliche Sperre gemeint ist oder eine Kontosperre beim Anbieter.

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