Wettgebühr in Österreich
Die Wettgebühr ist die Rechtsgeschäftsgebühr, die nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 auf im Inland abgeschlossene Sportwetten anfällt und 5 Prozent des Wetteinsatzes beträgt. Als im Inland abgeschlossen gilt eine Wette laut § 33 TP 17 Abs. 2 GebG auch dann, wenn Sie vom Inland aus teilnehmen und der Anbieter im Ausland sitzt. Schuldner ist der Veranstalter, der die Gebühr selbst berechnet und an das Finanzamt abführt.

Wie die Wettgebühr berechnet wird
Gerechnet wird pro Wette vom Einsatz, nicht vom Gewinn: Bei 20 Euro Einsatz sind das 1 Euro, gleichgültig, ob der Tipp aufgeht. Die Gebührenschuld entsteht mit der Bezahlung des Wetteinsatzes, ein späterer Verlust ändert an ihr nichts.
Das Bundesfinanzgericht hat festgehalten, dass auch Free Bets und Gutscheine des Anbieters in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
Mit der Novelle 2025 wurde der Satz von 2 auf 5 Prozent angehoben, weshalb ältere Ratgeber im Netz häufig noch den alten Wert nennen. Neben dem Veranstalter haftet nach § 30 GebG auch der Wettteilnehmer für die Gebühr, was bei den Glücksspielabgaben anders geregelt ist. Abgeführt wird der Betrag trotzdem vom Veranstalter, und zwar im Weg der Selbstberechnung.
Wettgebühr und Glücksspielabgabe abgegrenzt
Am häufigsten wird die Wettgebühr mit der Glücksspielabgabe verwechselt, die Online-Casinospiele betrifft. Die Gegenüberstellung stützt sich auf den Wortlaut von Gebührengesetz und Glücksspielgesetz in der geltenden Fassung.
| Merkmal | Wettgebühr | Glücksspielabgabe online | Folge für Sie |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 33 TP 17 GebG | § 57 Abs. 2 GSpG | Sportwetten fallen nicht unters GSpG |
| Satz | 5 % (vorher 2 %) | 45 % | Prozentsätze nicht vergleichbar |
| Bemessungsgrundlage | Wetteinsatz jeder Wette | Einsätze minus ausgezahlte Gewinne | Gebühr auch bei verlorener Wette |
| Entstehung | Mit Zahlung des Einsatzes | Monatliche Selbstberechnung | Wette sofort belastet |
| Haftung Spieler | Ja, nach § 30 GebG | Nein | Nur bei der Wette mithaftend |
| Inlandsbezug | Teilnahme vom Inland aus | Teilnahme vom Inland aus | Sitz des Anbieters egal |
Wo Ihnen die Gebühr am Wettschein begegnet
Wie die Gebühr beim Spieler ankommt, regelt das Gesetz nicht, und die Praxis der Anbieter ist uneinheitlich. Manche ziehen 5 Prozent vom Einsatz ab, sodass von 10 Euro nur 9,50 Euro tatsächlich gesetzt werden. Andere behalten den Betrag vom Gewinn ein, wieder andere tragen ihn selbst und werben mit gebührenfreiem Wetten.
Viele Anbieter sprechen umgangssprachlich von Wettsteuer, gemeint ist dieselbe Gebühr nach dem Gebührengesetz.
Eine Lizenz der Malta Gaming Authority befreit nicht von der österreichischen Wettgebühr, weil allein die Teilnahme vom Inland aus zählt. Mit einer EU-Lizenz ist also keineswegs alles erledigt.
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