Buchmacher – Begriff und Marge
Ein Buchmacher ist ein Wettanbieter, der Wetten auf Sportereignisse selbst annimmt, die Quoten festlegt und dem Wettkunden gegenüber als Vertragspartner für den Gewinn einsteht. Das Wiener Wettengesetz formuliert es knapper: Buchmacher ist, wer Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen gewerbsmäßig abschließt. Wer bei einem Online-Anbieter auf ein Fußballspiel tippt, schließt die Wette also direkt mit dem Buchmacher ab. Seinen Ertrag holt sich dieser über die Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt.

Was ein Buchmacher rechtlich ist
Das österreichische Recht trennt sauber zwischen zwei Rollen. Der Buchmacher schließt die Wette selbst ab und trägt das Risiko, während der Totalisateur Wetten zwischen Wettkunden vermittelt und dabei nicht als Gegenpartei auftritt.
Beide Begriffe stammen aus den Wettengesetzen der Bundesländer, etwa aus dem Wiener Wettengesetz, das sie unter dem Oberbegriff Wettunternehmer zusammenfasst.
Der Grund für die Zuständigkeit der Länder liegt in einer Einordnung, die innerhalb der EU als Sonderweg gilt. Nach geltender Rechtslage zählt die klassische Sportwette in Österreich nicht als Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes, und der Oberste Gerichtshof hat das ausdrücklich auch für Over/Under-Wetten bestätigt. Für die Annahme von Sportwetten braucht ein Buchmacher daher keine Konzession des Finanzministeriums, wohl aber eine Bewilligung nach dem jeweiligen Landesgesetz. Eine Ausnahme bilden Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Bewerbe, für die laut Finanzministerium allein der Bund zuständig ist.
Wer auf einer Anbieterseite das Wort Buchmacher liest, hat es also mit einem Rechtsbegriff zu tun und mit keiner bloßen Werbebezeichnung.
Wie die Buchmachermarge entsteht
Der Buchmacher verdient nicht am einzelnen Tipp, sondern daran, dass seine Quoten zusammengerechnet mehr als 100 Prozent Wahrscheinlichkeit ergeben. Die Rechnung dafür ist einfach: Man teilt 1 durch jede Dezimalquote eines Marktes und addiert die Ergebnisse. Bei einem fairen Markt kommen genau 100 Prozent heraus, den Wert darüber nennt man Overround oder Buchprozentsatz.
Beispielrechnung mit zwei Ausgängen
Ein Markt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen ist auf beiden Seiten mit 1,90 quotiert. Daraus ergibt sich 1/1,90 + 1/1,90 = 105,26 Prozent. Setzen zwei Kunden je 100 Euro auf die beiden Seiten, nimmt der Buchmacher 200 Euro ein und zahlt dem Gewinner 190 Euro aus. Er behält 10 Euro, also 5 Prozent der Einsätze.
Genau an dieser Stelle entsteht die häufigste Verwechslung.
Der Overround von 5,26 Prozent und die Marge von 5 Prozent beschreiben denselben Markt, messen aber zwei verschiedene Größen. Der erste Wert ist der Aufschlag auf die Wahrscheinlichkeiten, der zweite der Anteil am Einsatz, den der Buchmacher einbehält. Die Auszahlungsquote ergibt sich als 1 geteilt durch 1,0526 und liegt damit bei 95 Prozent. Welche dieser Zahlen ein Anbieter oder ein Vergleichsportal als Marge ausweist, ist nicht einheitlich festgelegt, deshalb sollte man bei jeder Angabe nachsehen, wie sie berechnet wurde.
Buchmacher in Kombiwette und Bonus
In der Kombiwette multipliziert sich die Marge mit jeder weiteren Auswahl. Drei Tipps zu je 1,90 ergeben eine Gesamtquote von 6,86, während bei gleich wahrscheinlichen Ausgängen 8,00 fair wären. Aus 10 Euro Einsatz werden im Gewinnfall 68,59 Euro statt 80 Euro, und die Auszahlungsquote fällt von 95 auf rund 85,7 Prozent.
Eine höhere Gesamtquote bedeutet deshalb keinen besseren Wert für den Wettkunden.
Auch Wettboni laufen über dieselbe Rechnung. Viele Buchmacher knüpfen den Umsatz eines Bonus an eine Mindestquote, deren Höhe von Anbieter zu Anbieter verschieden ist. Muss man einen Bonus von 100 Euro fünfmal umsetzen, bewegt man 500 Euro Einsatz, und bei 5 Prozent Marge kostet das im Erwartungswert 25 Euro. Ein doppelt so hoher Bonus mit denselben Bedingungen verdoppelt diesen Betrag, weshalb das größere Angebot oft das schlechtere ist.
Bleibt die Abgrenzung im Sprachgebrauch. Das Wettbüro ist meist nur der Ort, an dem Wetten angenommen oder vermittelt werden, und der Buchmacher dahinter kann ein anderes Unternehmen sein. Bei einer Wettbörse wetten Kunden gegeneinander, und der Betreiber verdient über eine Kommission statt über die Quote; funktional ähnelt sie damit eher dem Totalisateur als dem Buchmacher. Was ich auf jeder Anbieterseite zuerst prüfe, ist deshalb, wer in den AGB als Vertragspartner der Wette genannt wird.
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