Lizenzregister im Glücksspiel
Ein Lizenzregister ist das öffentliche Verzeichnis einer Glücksspielbehörde, in dem sie festhält, welche Unternehmen eine Lizenz halten, unter welcher Nummer, für welche Domains und mit welchem Status. Es ist die einzige Stelle, an der sich die Lizenzangabe im Footer eines Casinos tatsächlich überprüfen lässt.
Wer von Österreich aus spielt, sollte dabei zwei Fragen sauber auseinanderhalten: ob eine Lizenz existiert und ob sie für diesen Markt rechtlich überhaupt etwas bedeutet.

Was ein Eintrag im Lizenzregister zeigt
Die Malta Gaming Authority führt ihr Register online und erlaubt die Suche nach Firmenname, Lizenzstatus, URL oder Gaming Service. Die Curaçao Gaming Authority vergibt Lizenzen nach der Landsverordening op de Kansspelen (LOK) direkt und zeigt jede Lizenz zusätzlich auf einer Zertifikatsseite unter cert.cga.cw.
Ein einheitliches Format gibt es nicht, jede Behörde baut ihr Register anders auf.
Was ich zuerst prüfe, ist, ob der Firmenname im Register Buchstabe für Buchstabe jenem in den AGB entspricht. Danach folgt die Domain: Scheint sie beim Eintrag nicht auf, deckt die Lizenz genau diese Seite nicht ab.
Lizenzregister oder Siegel im Footer
Am häufigsten wird das Register mit dem Lizenzsiegel verwechselt, das Anbieter am Seitenende einblenden. Die Gegenüberstellung zeigt, welche Quelle bei welcher Frage verlässlich ist.
Register der Behörde | Siegel im Casino-Footer |
|---|---|
| Wird von der Behörde selbst gepflegt | Wird vom Anbieter auf der eigenen Seite eingebunden |
| Zeigt den Status, etwa aktiv, abgelaufen oder widerrufen | Zeigt den Status nur, wenn es auf die Behördenseite verlinkt |
| Verlangt eine eigene Suche nach Name oder URL | Ist mit einem Klick erreichbar |
| Sagt nichts über die Rechtslage in Österreich | Sagt ebenso wenig über die Rechtslage in Österreich |
Was das Register für Österreich bedeutet
Ein gültiger Eintrag bei der MGA oder der CGA belegt, dass diese Behörde eine Lizenz erteilt hat. Für Österreich belegt er nichts. Das Bundesministerium für Finanzen hält in seiner FAQ zum Glücksspielmonopol fest, dass eine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte Konzession nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich berechtigt.
Das österreichische Gegenstück ist die vom BMF veröffentlichte Liste der Konzessionäre. Solange das Monopol nach § 14 GSpG in der geltenden Fassung besteht, ist dort für elektronische Lotterien nach § 12a GSpG nur die Österreichische Lotterien GmbH mit win2day.at eingetragen.
Die Regierungsvorlage zur Glücksspielnovelle (594 d.B.) sieht mehrere Online-Konzessionen vor, doch bis eine solche Novelle in Kraft tritt, bleibt die BMF-Liste der Maßstab für den österreichischen Markt.
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