Lizenzregister im Glücksspiel

Christoph Horvath
Zuletzt aktualisiert am 4. August 2026, 17:28
  • Sicherheit
  • Strategie

Ein Lizenzregister ist das öffentliche Verzeichnis einer Glücksspielbehörde, in dem sie festhält, welche Unternehmen eine Lizenz halten, unter welcher Nummer, für welche Domains und mit welchem Status. Es ist die einzige Stelle, an der sich die Lizenzangabe im Footer eines Casinos tatsächlich überprüfen lässt.

Wer von Österreich aus spielt, sollte dabei zwei Fragen sauber auseinanderhalten: ob eine Lizenz existiert und ob sie für diesen Markt rechtlich überhaupt etwas bedeutet.

Lizenzregister

Was ein Eintrag im Lizenzregister zeigt

Die Malta Gaming Authority führt ihr Register online und erlaubt die Suche nach Firmenname, Lizenzstatus, URL oder Gaming Service. Die Curaçao Gaming Authority vergibt Lizenzen nach der Landsverordening op de Kansspelen (LOK) direkt und zeigt jede Lizenz zusätzlich auf einer Zertifikatsseite unter cert.cga.cw.

Ein einheitliches Format gibt es nicht, jede Behörde baut ihr Register anders auf.

Was ich zuerst prüfe, ist, ob der Firmenname im Register Buchstabe für Buchstabe jenem in den AGB entspricht. Danach folgt die Domain: Scheint sie beim Eintrag nicht auf, deckt die Lizenz genau diese Seite nicht ab.

Lizenzregister oder Siegel im Footer

Am häufigsten wird das Register mit dem Lizenzsiegel verwechselt, das Anbieter am Seitenende einblenden. Die Gegenüberstellung zeigt, welche Quelle bei welcher Frage verlässlich ist.

Register der Behörde

Wird von der Behörde selbst gepflegtWird vom Anbieter auf der eigenen Seite eingebunden
Zeigt den Status, etwa aktiv, abgelaufen oder widerrufenZeigt den Status nur, wenn es auf die Behördenseite verlinkt
Verlangt eine eigene Suche nach Name oder URLIst mit einem Klick erreichbar
Sagt nichts über die Rechtslage in ÖsterreichSagt ebenso wenig über die Rechtslage in Österreich

Was das Register für Österreich bedeutet

Ein gültiger Eintrag bei der MGA oder der CGA belegt, dass diese Behörde eine Lizenz erteilt hat. Für Österreich belegt er nichts. Das Bundesministerium für Finanzen hält in seiner FAQ zum Glücksspielmonopol fest, dass eine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte Konzession nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich berechtigt.

Das österreichische Gegenstück ist die vom BMF veröffentlichte Liste der Konzessionäre. Solange das Monopol nach § 14 GSpG in der geltenden Fassung besteht, ist dort für elektronische Lotterien nach § 12a GSpG nur die Österreichische Lotterien GmbH mit win2day.at eingetragen.

Die Regierungsvorlage zur Glücksspielnovelle (594 d.B.) sieht mehrere Online-Konzessionen vor, doch bis eine solche Novelle in Kraft tritt, bleibt die BMF-Liste der Maßstab für den österreichischen Markt.

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