Wettgebühr in Österreich

Christoph Horvath
Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026, 16:37
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Die Wettgebühr ist die Rechtsgeschäftsgebühr, die nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 auf im Inland abgeschlossene Sportwetten anfällt und 5 Prozent des Wetteinsatzes beträgt. Als im Inland abgeschlossen gilt eine Wette laut § 33 TP 17 Abs. 2 GebG auch dann, wenn Sie vom Inland aus teilnehmen und der Anbieter im Ausland sitzt. Schuldner ist der Veranstalter, der die Gebühr selbst berechnet und an das Finanzamt abführt.

Wettgebühr

Wie die Wettgebühr berechnet wird

Gerechnet wird pro Wette vom Einsatz, nicht vom Gewinn: Bei 20 Euro Einsatz sind das 1 Euro, gleichgültig, ob der Tipp aufgeht. Die Gebührenschuld entsteht mit der Bezahlung des Wetteinsatzes, ein späterer Verlust ändert an ihr nichts.

Das Bundesfinanzgericht hat festgehalten, dass auch Free Bets und Gutscheine des Anbieters in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Mit der Novelle 2025 wurde der Satz von 2 auf 5 Prozent angehoben, weshalb ältere Ratgeber im Netz häufig noch den alten Wert nennen. Neben dem Veranstalter haftet nach § 30 GebG auch der Wettteilnehmer für die Gebühr, was bei den Glücksspielabgaben anders geregelt ist. Abgeführt wird der Betrag trotzdem vom Veranstalter, und zwar im Weg der Selbstberechnung.

Wettgebühr und Glücksspielabgabe abgegrenzt

Am häufigsten wird die Wettgebühr mit der Glücksspielabgabe verwechselt, die Online-Casinospiele betrifft. Die Gegenüberstellung stützt sich auf den Wortlaut von Gebührengesetz und Glücksspielgesetz in der geltenden Fassung.

MerkmalWettgebührGlücksspielabgabe onlineFolge für Sie
Rechtsgrundlage§ 33 TP 17 GebG§ 57 Abs. 2 GSpGSportwetten fallen nicht unters GSpG
Satz5 % (vorher 2 %)45 %Prozentsätze nicht vergleichbar
BemessungsgrundlageWetteinsatz jeder WetteEinsätze minus ausgezahlte GewinneGebühr auch bei verlorener Wette
EntstehungMit Zahlung des EinsatzesMonatliche SelbstberechnungWette sofort belastet
Haftung SpielerJa, nach § 30 GebGNeinNur bei der Wette mithaftend
InlandsbezugTeilnahme vom Inland ausTeilnahme vom Inland ausSitz des Anbieters egal

Wo Ihnen die Gebühr am Wettschein begegnet

Wie die Gebühr beim Spieler ankommt, regelt das Gesetz nicht, und die Praxis der Anbieter ist uneinheitlich. Manche ziehen 5 Prozent vom Einsatz ab, sodass von 10 Euro nur 9,50 Euro tatsächlich gesetzt werden. Andere behalten den Betrag vom Gewinn ein, wieder andere tragen ihn selbst und werben mit gebührenfreiem Wetten.

Viele Anbieter sprechen umgangssprachlich von Wettsteuer, gemeint ist dieselbe Gebühr nach dem Gebührengesetz.

Eine Lizenz der Malta Gaming Authority befreit nicht von der österreichischen Wettgebühr, weil allein die Teilnahme vom Inland aus zählt. Mit einer EU-Lizenz ist also keineswegs alles erledigt.

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