Glücksspielreform: Finanzministerium erwartet 20 Bewerber um Online-Konzessionen

Christoph Horvath
Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2026, 13:02
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Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass sich 20 Anbieter um eine der künftigen Online-Konzessionen in Österreich bewerben werden. Das teilte das Ressort Mitte Oktober 2026 auf Anfrage von MeinBezirk mit. Grundlage ist der Entwurf zur Reform des Glücksspielgesetzes (GSpG), auf den sich die Bundesregierung Ende Juni 2026 geeinigt hat. Er öffnet das Online-Glücksspiel für mehrere Konzessionäre und verlangt von Bewerbern unter anderem ein Stammkapital von mindestens zehn Millionen Euro.

Beschlossen ist die Novelle nicht: Das Ministerium hat den Entwurf im August zur Notifikation an die EU-Kommission übermittelt. Branchenvertreter äußern Zweifel an den Erwartungen des Ressorts.

Glücksspielreform: Finanzministerium rechnet mit rund 20 Bewerbern für die neuen Online-Konzessionen

Was das Finanzministerium von der Öffnung erwartet

Die Zahl von 20 Bewerbern nannte das Finanzministerium gemeinsam mit den Anforderungen, die ein Konzessionswerber nach dem Entwurf erfüllen muss. Verlangt wird eine Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat, die funktionierende Compliance-Systeme für Geldwäschevorbeugung und Spielerschutz nachweist. Dazu kommt ein Stammkapital von mindestens zehn Millionen Euro.

Für den Markt legte das Ressort eine Prognose der sogenannten Kanalisierungsquote vor, also des Anteils der Spieler, die legale und in Österreich konzessionierte Angebote nutzen. Ab Oktober 2027, wenn laut Ministerium die ersten Konzessionen in Kraft treten, rechnet es mit 45 Prozent, für 2028 mit 60, für 2029 mit 70 und für 2030 mit 75 Prozent. Mittelfristig strebt das Ministerium eine Quote von 80 Prozent an, wobei es sich durchwegs um Annahmen der Wirkungsfolgenabschätzung handelt und nicht um gemessene Werte.

Überprüft werden diese Annahmen laut Entwurf in einer Evaluierung im Jahr 2031.

Cooling-off-Phase für bisher unlizenzierte Anbieter

Der Entwurf öffnet den Weg zur Konzession auch für Unternehmen, die bisher ohne österreichische Konzession Online-Glücksspiel angeboten haben. Sie müssen ihr Angebot ab 1. Jänner 2027 bis zur Vergabe einer Konzession einstellen. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Sperre von 18 Monaten bei der Konzessionsvergabe. Das Ministerium spricht von einem „geregelten Übergang in das offene Konzessionssystem“.

Am geltenden Recht ändert der Entwurf für Sie als Spieler nichts, solange die Novelle nicht beschlossen und kundgemacht ist. Bis dahin bleibt das Glücksspielmonopol des Bundes nach § 3 GSpG maßgeblich, und die einzige Konzession für Online-Glücksspiel hält die Österreichische Lotterien GmbH. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority oder einer anderen Behörde im EU-Ausland ersetzt diese Konzession nicht: Das Finanzministerium hält ausdrücklich fest, dass eine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte Konzession nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich berechtigt.

Genau daran knüpfen die Rückforderungsklagen an, deren Zahl das Ministerium mit der Neuordnung sinken sieht.

Zweifel der Branche an den Zahlen des Ressorts

Branchenvertreter verweisen darauf, dass nur ein Drittel der österreichischen Online-Spieler das Angebot des bisherigen Konzessionärs nutze. Der Rest spiele bei Anbietern mit EU-Lizenzen, meist aus Malta. Die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) argumentiert, das Monopol schütze Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausreichend, weil der Großteil der Spieler ohnehin auf ausländischen Plattformen aktiv sei. Schätzungen aus dem Jahr 2021 zufolge geben österreichische Spieler täglich mehr als 400.000 Euro bei international lizenzierten Plattformen ohne heimische Konzession aus.

Das Ministerium setzt dem eine Reihe von Vollzugs- und Schutzinstrumenten entgegen. Geplant sind ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister, Payment Blocking durch Banken und Zahlungsdienstleister, eine schwarze Liste unerlaubter Anbieter und Netzsperren. Für Online-Glücksspiel sieht der Entwurf Einzahlungslimits von 250 Euro pro Woche bis zum 26. Lebensjahr und von höchstens 1.680 Euro monatlich ab 26 Jahren vor.

Die Zahl von 20 Bewerbern ist eine Erwartung des Ministeriums, keine Liste eingegangener Anträge.

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