Casino-Werbung und Bonus-Mails dauerhaft abbestellen

Sabrina Ebner-Kovačević
| Faktengeprüft von: , Analyst für Glücksspielrecht und Regulierung
Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026, 13:04
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Sie bekommen Bonus-Angebote per E-Mail oder SMS, obwohl Sie längst nicht mehr spielen wollen, und der Abmelde-Link scheint nichts zu bewirken? Dieser Leitfaden zeigt, welche Rechte Sie in Österreich gegen Werbung von Glücksspielanbietern haben und wie Sie diese in der richtigen Reihenfolge nutzen. Wir erklären den Unterschied zwischen Abmelde-Link und förmlichem Widerspruch, wann die ECG-Liste der RTR hilft und an welche Stelle Sie sich wenden, wenn ein Anbieter trotzdem weiterschreibt. Gedacht ist er für alle, die ein Kundenkonto bei einem Casino haben oder hatten.

Casino-Werbung und Bonus-E-Mails abbestellen

Was das Gesetz bei Casino-Werbung erlaubt

Der wichtigste Satz steht in § 174 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz 2021: Elektronische Post, ausdrücklich einschließlich SMS, ist zu Zwecken der Direktwerbung ohne Ihre vorherige Einwilligung unzulässig.

Ein Casino darf Ihnen also keine Bonus-Mail schicken, nur weil es Ihre Adresse irgendwo gefunden hat. Wer Ihnen schreiben will, braucht Ihre Zustimmung, und diese können Sie laut Bundesministerium jederzeit widerrufen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, und genau sie betrifft die meisten Spielerinnen und Spieler. Nach § 174 Absatz 4 darf ein Anbieter eigene Kundinnen und Kunden auch ohne Einwilligung anschreiben, wenn er die Adresse bei einem Verkauf oder einer Dienstleistung erhalten hat und für eigene ähnliche Produkte wirbt. Zusätzlich muss er Ihnen bei der Erhebung und bei jeder einzelnen Nachricht eine kostenfreie und problemlose Möglichkeit zur Ablehnung bieten. Die Ausnahme fällt außerdem weg, wenn Sie solche Zusendungen von vornherein abgelehnt haben, etwa durch einen Eintrag in die ECG-Liste.

Die zweite Rechtsgrundlage: die DSGVO

Unabhängig davon gibt Ihnen Artikel 21 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten für Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Eine Interessenabwägung findet dabei nicht statt, der Anbieter muss die Werbung schlicht einstellen.

Für das Abbestellen stehen Ihnen zwei Wege offen, die unterschiedlich weit reichen. Die Gegenüberstellung beruht auf § 174 TKG 2021 und den Informationen der Datenschutzbehörde zu Artikel 21 DSGVO.

Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Ein Klick, sofort erledigtKurzes Schreiben an den Anbieter nötig
Gilt oft nur für eine Newsletter-ListeErfasst jede Direktwerbung mit Ihren Daten
Kaum Nachweis, was Sie abbestellt habenSchriftlicher Beleg mit Datum in Ihrem Postfach
Keine gesetzliche AntwortfristReaktion innerhalb eines Monats vorgeschrieben
Kostenfrei laut § 174 Abs. 4 TKGKostenfrei, Formular der DSB verfügbar
Expertenkommentar

Was wir zuerst prüfen, ist die Frage, ob der Link nur einen Newsletter-Typ abmeldet. Viele Konten trennen Bonus-Mails, SMS und Push-Mitteilungen in eigene Einstellungen. Der förmliche Widerspruch deckt alle diese Kanäle auf einmal ab und hinterlässt einen Beleg, den Sie später für eine Beschwerde brauchen.

Bonus-Mails und SMS Schritt für Schritt stoppen

Die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt den nächsten vorbereitet.

Beginnen Sie im Kundenkonto selbst, denn dort sind die Werbeeinstellungen in den meisten Fällen unter Begriffen wie Profil, Kommunikation oder Datenschutz zu finden. Danach folgt der schriftliche Widerspruch, der auch jene Kanäle erfasst, die im Konto gar nicht einzeln abschaltbar sind.

Bewahren Sie ab dem ersten Schritt alles auf: Bildschirmfotos der Einstellungen, Ihre gesendete Nachricht und jede Werbemail, die danach noch eintrifft. Ohne diese Unterlagen kann eine Behörde einen Verstoß kaum nachvollziehen, und Sie müssten bei null beginnen.

Die ECG-Liste der RTR ist ein zusätzlicher Riegel für die Zukunft. Sie ist kostenlos, und ein Eintrag schließt laut § 174 Absatz 4 TKG die Ausnahme für Bestandskunden aus. Sie können einzelne Adressen eintragen oder ganze Domains, wenn Sie etwa eine eigene Familien-Domain verwenden. Ein Eintrag ersetzt den Widerspruch beim konkreten Anbieter aber nicht, weil ein Casino mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung grundsätzlich weiter schreiben darf, bis Sie diese widerrufen.

So melden Sie sich vollständig ab

Die folgenden fünf Schritte führen vom Kundenkonto bis zur ECG-Liste. Planen Sie dafür etwa eine halbe Stunde ein.

  • Schritt 1

    Werbeeinstellungen im Kundenkonto komplett deaktivieren

    Melden Sie sich an und suchen Sie den Bereich für Kommunikation oder Marketing. Schalten Sie E-Mail, SMS, Telefon und Push-Mitteilungen getrennt ab und speichern Sie ein Bildschirmfoto der geänderten Einstellungen.
  • Schritt 2

    Einwilligung widerrufen und Widerspruch einlegen

    Schreiben Sie an die Datenschutz-Adresse aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung in Werbung und legen Sie Widerspruch nach Artikel 21 Absatz 2 DSGVO gegen jede Verarbeitung zu Werbezwecken ein.
  • Schritt 3
    Klicken Sie zusätzlich in der nächsten Bonus-Mail auf den Abmelde-Link. Öffnen Sie dabei keine Anhänge und geben Sie keine Passwörter ein, falls die Seite verdächtig wirkt oder nicht zur Domain des Anbieters gehört.
  • Schritt 4

    E-Mail-Adresse in die ECG-Liste eintragen

    Tragen Sie Ihre Adresse über das Formular auf rtr.at kostenlos in die ECG-Liste ein. Der Eintrag gilt gegenüber allen Anbietern und schließt die Ausnahme für bestehende Kundenbeziehungen nach § 174 Absatz 4 TKG aus.
  • Schritt 5

    Einen Monat lang Belege sammeln

    Der Anbieter muss innerhalb eines Monats auf Ihren Widerspruch reagieren. Speichern Sie jede danach eintreffende Werbung mit Kopfzeilen und Absender, damit Sie eine Beschwerde mit Datum und Inhalt belegen können.
Expertenkommentar

Schritt 2 ist aus unserer Sicht der entscheidende, weil er die Rechtslage klärt und eine Frist auslöst. Die Datenschutzbehörde stellt dafür ein unverbindliches Formular bereit. Verwenden Sie dieselbe E-Mail-Adresse wie im Kundenkonto, sonst kann der Anbieter Sie unter Umständen nicht eindeutig zuordnen.

Wenn ein Casino trotz Widerspruch weiterschreibt

Kommt nach Ablauf der Monatsfrist weiter Werbung, haben Sie zwei Stellen zur Auswahl, je nachdem welches Recht verletzt wurde.

Die Datenschutzbehörde ist zuständig, wenn ein Anbieter Ihren Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO missachtet. Sie erreichen sie in der Barichgasse 40-42, 1030 Wien, oder per E-Mail an [email protected]. Legen Sie der Beschwerde Ihren Widerspruch und die später erhaltenen Werbemails bei.

Für Verstöße gegen § 174 TKG 2021 führt das österreichweit zuständige Fernmeldebüro das Verwaltungsstrafverfahren. Wer elektronische Post ohne Einwilligung zu Werbezwecken versendet, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Wo der Schutz versagt

Diese Wege funktionieren gegenüber Anbietern, die in der EU greifbar sind. Sitzt ein Casino außerhalb der Europäischen Union und hat hier keine Niederlassung, kann eine österreichische Behörde eine Strafe zwar verhängen, aber kaum durchsetzen. Ähnlich schwierig ist Werbung von Affiliate-Seiten, also Partnerportalen, die für eine Provision Spieler vermitteln und Ihre Adresse aus eigenen Listen verwenden; hier richtet sich der Widerspruch an den jeweiligen Absender und nicht an das Casino.

Auch eine Spielsperre beim Anbieter ist kein verlässlicher Werbestopp, denn ob gesperrte Konten aus allen Verteilern fallen, haben wir nicht für jeden Anbieter bestätigen können. Legen Sie deshalb zusätzlich zur Sperre immer den Widerspruch ein.

Häufige Fragen zum Abbestellen von Casino-Werbung

Darf mir ein Online-Casino ohne Zustimmung Werbemails schicken?

Grundsätzlich nein. § 174 Absatz 3 TKG 2021 verbietet Direktwerbung per E-Mail und SMS ohne vorherige Einwilligung. Eine Ausnahme gilt nur für eigene Kunden, die bei jeder Nachricht kostenfrei ablehnen können.

Oft beendet er nur einen bestimmten Newsletter. SMS, Push-Mitteilungen oder Anrufe laufen dann weiter. Ein schriftlicher Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO erfasst dagegen jede Direktwerbung mit Ihren Daten.

Wie lange hat der Anbieter Zeit, meinen Widerspruch umzusetzen?

Laut Datenschutzbehörde muss der Verantwortliche innerhalb eines Monats auf Ihren Antrag reagieren. Erhalten Sie danach weiter Werbung, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.

Was bringt ein Eintrag in die ECG-Liste der RTR?

Der kostenlose Eintrag zeigt, dass Sie Werbemails von vornherein ablehnen. Damit fällt die Ausnahme für Bestandskunden weg. Eine ausdrücklich erteilte Einwilligung müssen Sie beim Anbieter trotzdem gesondert widerrufen.

Welche Stelle hilft, wenn die Werbung nicht aufhört?

Bei Missachtung Ihres Widerspruchs ist die Datenschutzbehörde in der Barichgasse 40-42, 1030 Wien, zuständig. Verstöße gegen das Spam-Verbot des § 174 TKG verfolgt das Fernmeldebüro als Verwaltungsübertretung.

Stoppt eine Spielsperre automatisch auch die Werbung?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Sperre betrifft das Spielen, nicht zwingend die Verteiler für Marketing. Legen Sie deshalb gleichzeitig einen Widerspruch gegen Direktwerbung ein und bewahren Sie dessen Kopie auf.

Sabrina Ebner-Kovačević
Autor des Artikels: Sabrina Ebner-Kovačević
Redakteurin für Spielerschutz und Verbraucherrecht
Schreibt über Limits, Spielsperren und Beschwerdewege und nennt in jedem Text die Stelle, an der ein Schutzwerkzeug nicht mehr greift, zum Beispiel eine Sperre, die nur bei einem einzigen Anbieter gilt.

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