Spielsperre im Glücksspiel
Eine Spielsperre ist der vereinbarte oder angeordnete Ausschluss einer Person vom Glücksspiel bei einem Anbieter: Für die Dauer der Sperre wird der Zutritt zum Casino verweigert oder das Spielkonto gesperrt. Beantragen Sie die Sperre selbst, heißt sie Selbstsperre; verhängt sie der Betreiber, spricht man von einer betreiberseitigen Sperre. In Österreich gilt eine solche Sperre derzeit nur beim jeweiligen Anbieter. Ein zentrales Register, das alle Anbieter gemeinsam abfragen, ist in der Glücksspielnovelle vorgesehen, aber erst mit deren Inkrafttreten wirksam.

Wie eine Spielsperre in Österreich wirkt
Wenn Sie merken, dass Limits nicht mehr reichen, ist die Selbstsperre das stärkste Werkzeug, das ein Anbieter Ihnen in die Hand gibt. Sie wählen die Dauer, der Anbieter setzt die Sperre um und darf Sie bis zum Ablauf nicht spielen lassen.
Dauer und Beginn regelt jeder Anbieter selbst, ein einheitlicher Standard existiert nicht. Bei Casinos Austria und WINWIN lässt sich die Sperre laut Antragsformular für 6 Monate, für 12 Monate oder unbefristet beantragen, wobei die Mindestdauer in jedem Fall sechs Monate beträgt. Wirksam wird sie ab Antragstellung, spätestens ab dem nächsten Werktag nach Eingang. Für win2day nennt playsponsible.at eine unbefristete Selbstsperre mit sechs Monaten Mindestlaufzeit, die ab der Sperrbestätigung per E-Mail gilt. Im win2day-Konto finden Sie das Werkzeug unter „Spielerschutz“ – „Spielsperre“, wo sich auch einzelne Spielbereiche sperren lassen.
Eine aktive Sperre lässt sich nicht vorzeitig zurücknehmen.
Genau das ist ihr Zweck: win2day hält fest, dass die Sperre sofort wirkt und erst ausläuft, wenn die gewählte Dauer verstrichen ist. Für den Antrag bei Casinos Austria brauchen Sie das unterschriebene Formular und eine Kopie Ihres Lichtbildausweises, das Sie per E-Mail oder per Post an Casinos Austria AG, Rennweg 44, 1038 Wien schicken. Die betreiberseitige Sperre entsteht anders, nämlich wenn der Betreiber auffälliges Spielverhalten feststellt und Besuche beschränkt oder ganz untersagt.
Wo die Spielsperre heute an Grenzen stößt
Die größte Lücke ist die Reichweite. Eine Sperre bei Casinos Austria hindert Sie nicht daran, bei einem anderen Betreiber weiterzuspielen, denn eine gemeinsame Sperrdatenbank aller Anbieter gibt es bislang nicht.
Für Online-Angebote mit ausländischer Lizenz greift eine österreichische Sperre ebenfalls nicht, dort müssen Sie sich gesondert sperren lassen. Was ich Leserinnen und Lesern deshalb zuerst rate: Sperren Sie sich bei jedem Anbieter, bei dem Sie ein Konto haben, und heben Sie jede Bestätigung auf.
Die Glücksspielnovelle soll diese Lücke schließen. Die Regierungsvorlage 594 d.B. sieht ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister vor, in dem Selbstsperren und betreiberseitige Sperren gemeinsam erfasst werden. Es soll Casinos, Glücksspielautomaten und Online-Glücksspiel umfassen, während Lotto laut Medienberichten ausgenommen bleibt. Laut Parlamentskorrespondenz ist das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 vorgesehen, beschlossen war die Novelle bei unserer Recherche aber noch nicht.
Bis das Register in Kraft ist, bleibt jede Spielsperre eine Vereinbarung mit genau einem Anbieter.
Spielsperre oder Einzahlungslimit im Vergleich
Am häufigsten wird die Spielsperre mit dem Einzahlungslimit verwechselt, das nur begrenzt, wie viel Geld Sie in einem Zeitraum auf das Spielkonto laden. Die Gegenüberstellung beruht auf den veröffentlichten Spielerschutz-Informationen von win2day und Casinos Austria.
Spielsperre | Einzahlungslimit |
|---|---|
| Kein Spiel beim Anbieter für die gesamte Dauer | Spiel bleibt bis zum gewählten Betrag möglich |
| Vorzeitige Aufhebung nicht möglich | Erhöhung bei win2day erst nach 24 Stunden bis einige Tage |
| Mindestdauer bei Casinos Austria und win2day 6 Monate | Betrag und Zeitraum frei wählbar |
| Gilt derzeit nur beim jeweiligen Anbieter | Gilt derzeit nur beim jeweiligen Anbieter |
| Zentrales Sperrregister in der Novelle vorgesehen | Anbieterübergreifende Limits in der Novelle vorgesehen |
Beratung und Hilfe neben der Spielsperre
Eine Spielsperre stoppt den Zugang, sie löst aber weder Spielschulden noch den Druck, der zum Spielen geführt hat. Dafür gibt es Beratungsstellen in den Bundesländern, die kostenlos und vertraulich arbeiten.
In Wien erreichen Sie die Ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57, per E-Mail an [email protected] oder in der Stolberggasse 26, 1050 Wien. Die Einrichtung berät Betroffene und Angehörige, Termine werden dort telefonisch vereinbart.
Sperrformulare mehrerer österreichischer Betreiber sammelt der Verein Spielerhilfe auf spielerhilfe.at, sodass Sie für eine Sperre kein Casino betreten müssen.
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