Sperrregister im Glücksspiel
Das Sperrregister ist eine zentrale Datenbank, in der Personen erfasst werden, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sind, sodass eine eingetragene Sperre bei allen angeschlossenen Anbietern gilt und nicht bloß bei jenem, bei dem sie gesetzt wurde. In Österreich sieht die Novelle des Glücksspielgesetzes ein solches Register vor, betreiber- und spielartenübergreifend für Casino, Automaten und Online-Glücksspiel. Lotto bleibt laut Vorlage ausgenommen.
Wer sich bei einem Anbieter sperren lässt, soll damit nicht mehr einfach zum nächsten wechseln können.

Wie das Sperrregister funktioniert
Sie haben sich bei einem Anbieter sperren lassen und fragen sich, ob diese Sperre auch anderswo hält. Das Sperrregister beantwortet genau diese Frage über einen Abgleich: Bevor ein angeschlossener Anbieter Sie spielen lässt, prüft er, ob Sie im Register stehen.
Eingetragen werden zwei Arten von Sperren. Die Selbstsperre beantragen Sie selbst, die betreiberseitige Sperre setzt der Anbieter, etwa nach auffälligem Spielverhalten. Laut der Einigung der Regierungsparteien soll das Register beide Arten zentral erfassen und technologieoffen sowie manipulationssicher ausgestaltet sein.
Wie viel dabei an der Selbstsperre hängt, zeigt ein Vergleichswert, den die Koalition selbst anführt: In Deutschland gehen rund 90 Prozent der Sperren auf Selbstsperren der Spieler zurück.
Eine Rechenformel oder einen Schwellenwert gibt es bei diesem Begriff nicht. Der Unterschied zur gewohnten Sperre liegt allein in ihrer Reichweite, und genau dort lohnt sich der direkte Vergleich.
Sperrregister oder Sperre beim Anbieter
Die Gegenüberstellung zeigt, was das geplante Register gegenüber jener Sperre leistet, die Sie bei einem einzelnen Anbieter setzen können. Grundlage sind die Regierungsvorlage und die Zusammenfassung der Parlamentskorrespondenz dazu.
Zentrales Sperrregister | Sperre beim Anbieter |
|---|---|
| Gilt bei allen angeschlossenen Anbietern | Gilt nur beim sperrenden Anbieter |
| Selbstsperre und Betreibersperre erfasst | Selbstsperre und Betreibersperre möglich |
| Erst ab Inkrafttreten der Novelle | Bei konzessionierten Anbietern sofort nutzbar |
| Ausweichen auf andere Anbieter blockiert | Ausweichen auf andere Anbieter möglich |
| Anbieter ohne Konzession nicht erfasst | Anbieter ohne Konzession nicht erfasst |
| Casino, Automaten, online; Lotto ausgenommen | Je nach Angebot des Anbieters |
Rechtsstand und Zeitplan der Novelle
Nach Angaben des Vereins Spielerhilfe verpflichtete schon die letzte große Novelle des Glücksspielgesetzes die Betreiber zur Teilnahme an einer zentralen Sperrdatenbank. In Betrieb ging eine solche Datenbank nie, Sperren blieben dezentral beim jeweiligen Betreiber.
Das neue Register ist Teil der Regierungsvorlage 594 d.B., die am 5. August 2026 im Nationalrat einlangte und am 14. September 2026 dem Finanzausschuss zugewiesen wurde. Bis der Nationalrat sie beschließt, ist das Register ein Vorhaben und kein geltendes Recht.
Beim Startdatum weichen die Quellen voneinander ab. Laut Parlamentskorrespondenz sollen Sperrregister, Netzsperren und Payment-Blocking mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Eine Analyse der Kanzlei CMS zum Begutachtungsentwurf nannte für die Registerbestimmungen dagegen den Ablauf des 30. September 2027, also das Ende der laufenden Online-Konzession. Welches Datum gilt, legt erst der beschlossene Gesetzestext fest, und einzelne Punkte können sich im Ausschuss noch ändern.
Solange das Register nicht in Betrieb ist, wirkt eine Sperre nur dort, wo Sie sie gesetzt haben.
Verwechslungen und Grenzen des Schutzes
Die deutsche Sperrdatei ist ein anderes System
In der österreichischen Debatte wurde oft auf das deutsche Modell mit seiner zentralen Sperrdatei OASIS verwiesen. Ein Eintrag dort bindet österreichische Anbieter nicht, das österreichische Register wird eine eigene Datenbank.
spielersperre.at ist eine Vereinsinitiative
Der Verein Spielerhilfe betreibt unter spielersperre.at eine eigene Sperrdatenbank, gerade weil die gesetzlich vorgesehene nie zustande kam. Eine Pflicht der Anbieter, Einträge dort zu beachten, haben wir in den Gesetzesunterlagen nicht gefunden.
Eine Sperre ist kein Limit
Ebenfalls geplant ist ein Limitregister, das Einzahlungslimits anbieterübergreifend überwacht: laut Begutachtungsentwurf 250 Euro pro Woche für 18- bis 26-Jährige und 1.680 Euro pro Monat ab 26 Jahren. Ein Limit bremst das Spiel, eine Sperre schließt Sie davon aus.
Wo der Schutz versagt
Anbieter ohne österreichische Konzession fragen das Register nicht ab, worauf schon die Berichterstattung zum ersten Entwurf hingewiesen hat. Gegen sie setzt die Vorlage auf Netzsperren und Payment-Blocking, das Register selbst erreicht sie nicht.
Fragen zum Spielerschutz richten Sie an die Stabsstelle für Spielerschutz im Bundesministerium für Finanzen, Johannesgasse 5, 1010 Wien, E-Mail [email protected].
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