Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz (GSpG)
Die Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz ist die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Fachstelle nach § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz, deren Auftrag die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung des Spielerschutzes ist.
Der Name stammt aus der Glücksspielgesetz-Novelle in der Regierungsvorlage 594 d.B.; im bisherigen Gesetzestext heißt sie schlicht „Stelle für Spielerschutz“.
Eingerichtet wurde sie mit 1. Dezember 2010, damals als Stabsstelle für Spielerschutz.

Aufgaben und Finanzierung der Stelle
Das Gesetz beschreibt den Auftrag knapp, die Praxis ist breiter. Laut Finanzministerium gehören die Vernetzung mit Behörden und Fachstellen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene dazu, ebenso die fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte von Bundeskonzessionären.
Dazu kommen die Aufklärung über die Risiken des Glücksspiels und die Unterstützung der Forschung zur Spielsuchtprävention.
Finanziert wird die Stelle über einen eigenen Finanzierungsbeitrag von 1 Promille der Bemessungsgrundlage nach § 28 und § 57 Abs. 4 GSpG, der gemeinsam mit den Glücksspielabgaben eingehoben wird. Bei einer Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro ergibt das 10.000 Euro. Die Regierungsvorlage sieht vor, den Beitrag auf das Online-Glücksspiel auszudehnen und die Marktbeobachtung als Aufgabe zu ergänzen.
Fachstelle oder Spielsucht-Beratung im Vergleich
Am häufigsten wird die Stelle mit einer Beratungsstelle für Spielsucht verwechselt. Die Gegenüberstellung zeigt, mit welchem Anliegen Sie sich an welche Einrichtung wenden.
Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz | Beratungsstelle für Spielsucht |
|---|---|
| Bundesweit, angesiedelt im Finanzministerium | Einrichtungen in allen Bundesländern |
| Information und Verweis auf Hilfsangebote | Persönliche Beratung, ambulant oder stationär |
| Beurteilt Spielerschutzkonzepte der Konzessionäre | Keine Aufsicht über Anbieter |
| Fördert Forschung und Aufklärung | Arbeitet am Einzelfall |
Wo Spieler der Stelle begegnen
Direkt begegnen Sie der Stelle selten. Sichtbar wird ihre Arbeit über die Spielerschutzkonzepte der Konzessionäre, also die dokumentierten Regeln eines Anbieters zu Limits, Sperren und Früherkennung.
Über das Finanzministerium finden Sie eine Liste der Beratungs-, ambulanten und stationären Einrichtungen in ganz Österreich. Schriftlich erreichbar ist die Stelle unter Johannesgasse 5, 1010 Wien, oder per E-Mail an [email protected].
Über eine verweigerte Auszahlung entscheidet die Stelle nicht, denn Streitfälle mit Anbietern zählen nicht zu ihren Aufgaben.
Alter Name, neue Bezeichnung im Gesetz
Die Bezeichnung „Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz“ geht auf die Novelle zurück, die als Regierungsvorlage 594 d.B. im Nationalrat eingebracht wurde. Bis diese Novelle beschlossen ist und in Kraft tritt, bleibt im Gesetzestext die Bezeichnung „Stelle für Spielerschutz“ maßgeblich.
Gemeint ist mit allen Namen dieselbe Einrichtung nach § 1 Abs. 4 GSpG.
Verwechseln Sie sie auch nicht mit dem in der Novelle vorgesehenen zentralen Sperrregister, das gesperrte Personen anbieterübergreifend erfassen soll, während die Stelle informiert, Konzepte bewertet und Forschung unterstützt.
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