Spielerschutzkonzept
Ein Spielerschutzkonzept ist die schriftliche Darstellung, mit der ein Glücksspielanbieter festlegt, wie er Spielsucht vorbeugt, Minderjährige ausschließt und gefährdete Spielerinnen und Spieler erkennt. In Österreich wird es bei der Konzessionsvergabe geprüft, denn das Glücksspielgesetz (GSpG) verlangt von Bewerbern funktionierende Systeme zur Spielsuchtvorbeugung und zum Spielerschutz. Für Sie zählt am Ende, welche Werkzeuge daraus tatsächlich in Ihrem Kundenkonto ankommen.

Was in einem Spielerschutzkonzept steht
Eine einheitliche Mustervorlage gibt es nicht, die Bausteine wiederholen sich aber. Bei der Ausschreibung der Lotteriekonzession mussten Bewerber unter anderem Jugendschutz, Konsumentenschutz, Schulungen und die Zusammenarbeit mit Spielerschutzeinrichtungen beschreiben.
Für Glücksspielautomaten schreibt § 5 GSpG konkrete Mindestmaßnahmen vor: die Identifikation der Gäste, ein Warnsystem für problematisches Spielverhalten, Beratungsgespräche mit auffälligen Spielern und eine Abkühlphase nach zwei Stunden ununterbrochenem Spiel. Welche Schwellen ein solches Warnsystem auslösen, legt jeder Anbieter selbst fest, einheitliche Werte dafür sind nicht veröffentlicht.
Konzessionäre berichten dem Finanzministerium jährlich darüber, samt Statistik zu Sperren und Spielbeschränkungen.
Wo Sie dem Konzept als Spieler begegnen
Das Konzept selbst lesen Sie selten, seine Folgen sehen Sie in den Kontoeinstellungen. Auf win2day, der Online-Plattform der Österreichischen Lotterien, gilt das Einzahlungslimit bis zum 26. Geburtstag pro Woche und danach pro Kalendermonat.
Senken wirkt laut Anbieter sofort, eine Erhöhung des Zeitlimits erst nach 72 Stunden. Die Spielerhilfe kritisiert, dass dieser Schutz großteils auf die Eigeninitiative der Spielenden setzt und das Warnprogramm Mentor standardmäßig deaktiviert ist.
Genau an dieser Stelle versagt ein Konzept am häufigsten.
Spielerschutzkonzept oder Spielerschutz-Seite
Häufig wird das Konzept mit der Seite „Verantwortungsvolles Spielen“ eines Anbieters verwechselt. Die Gegenüberstellung zeigt, was die beiden Dokumente jeweils leisten und für wen sie geschrieben sind.
Spielerschutzkonzept | Spielerschutz-Seite |
|---|---|
| Richtet sich an die Behörde | Richtet sich an Spieler |
| Wird bei der Konzessionsvergabe bewertet | Inhalt gestaltet der Anbieter frei |
| Beschreibt Warnsysteme und interne Abläufe | Erklärt Limits und Selbstsperre |
| Mit jährlicher Berichtspflicht verbunden | Aktualisierung nach Ermessen des Anbieters |
| Für Spieler meist nicht einsehbar | Öffentlich abrufbar |
| Regelt die Schulung des Personals | Nennt Beratungsstellen und Hotlines |
Wo der Schutz an Grenzen stößt
Eine zentrale, anbieterübergreifende Sperrdatenbank war schon mit der GSpG-Novelle 2011 vorgesehen, laut Spielerhilfe existierte sie Anfang 2025 aber noch nicht. Solange kein solches Register arbeitet, gilt eine Selbstsperre nur innerhalb der Unternehmensgruppe, bei der Sie sie beantragen.
Im Juni 2026 einigte sich die Bundesregierung auf eine Reform mit einem zentralen Sperrregister für Casino, Automaten und Online-Spiel, Lotto ausgenommen.
Kostenlose Unterstützung bietet die Spielerschutz-Hotline der Österreichischen Lotterien unter 0800 202 304.
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