Aufhebung der Spielsperre
Die Aufhebung der Spielsperre ist das Verfahren, mit dem eine gesperrte Person nach Ablauf der Frist oder auf eigenen Antrag wieder Zugang zum Glücksspielangebot eines Anbieters erhält. Ob und wann das geht, hängt von der Art der Sperre ab: Befristete Sperren laufen mit dem gewählten Zeitraum aus, unbefristete müssen Sie beim Anbieter aktiv aufheben lassen.
Gemeint ist meist die Selbstsperre, also eine Sperre, die Sie selbst beantragt haben – im Unterschied zur Sperre, die ein Betreiber von sich aus verhängt.

So läuft die Aufhebung in Österreich ab
Bei Casinos Austria und WINWIN stellen Sie den Antrag persönlich im Casino oder Outlet oder per E-Mail an das Responsible Gaming Team, die zentrale Spielerschutzabteilung, unter [email protected] oder [email protected]. Für win2day geht der Antrag über die Website oder an [email protected].
Vorzulegen ist dabei ein amtlicher Lichtbildausweis.
Eine automatische Freischaltung gibt es bei unbefristeten Sperren nicht, denn vor der Bewilligung prüft das Responsible Gaming Team den Antrag zentral. Nach welchen Kriterien diese Prüfung entscheidet, legt die Unternehmensgruppe öffentlich nicht im Detail offen, und andere Anbieter regeln das Verfahren in ihren eigenen Bedingungen unterschiedlich.
Wann eine Aufhebung überhaupt möglich ist
Bei Casinos Austria und WINWIN wählen Sie zwischen 6 Monaten, 12 Monaten oder einer unbefristeten Sperre; laut Antragsformular beträgt die Mindestdauer in jedem Fall 6 Monate. Für win2day lässt sich über playsponsible.at eine unbefristete Sperre mit derselben Mindestlaufzeit beantragen.
Befristete Sperren lassen sich nicht vorzeitig aufheben.
Befristete und unbefristete Sperre gegenübergestellt
Die Gegenüberstellung beruht auf den veröffentlichten Spielerschutzregeln von Casinos Austria, WINWIN und win2day und zeigt, welche Sperrart beim jeweiligen Punkt den stärkeren Schutz bietet.
Befristete Sperre | Unbefristete Sperre |
|---|---|
| Endet nach 6 oder 12 Monaten | Läuft ohne Enddatum weiter |
| Vorzeitige Aufhebung ausgeschlossen | Aufhebung auf Antrag möglich |
| Mindestdauer 6 Monate | Mindestdauer 6 Monate |
| Keine Prüfung vor der Rückkehr | Zentrale Prüfung vor Bewilligung |
| Gilt nur beim jeweiligen Anbieter | Gilt nur beim jeweiligen Anbieter |
Verwechslungen und Grenzen der Sperre
Häufig verwechselt wird die Aufhebung mit dem Ende einer Spielpause, also einer kurzen Unterbrechung, die Sie im Spielerkonto selbst einstellen und deren Regeln jeder Anbieter eigenständig festlegt.
Solange es kein zentrales Sperrregister gibt, gilt eine Sperre nur bei dem Anbieter, bei dem sie beantragt wurde. Auch innerhalb der Casinos-Austria-Gruppe muss jede Sperre gesondert erfolgen.
Der Entwurf zum neuen Glücksspielgesetz sieht ein betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister für Casino, Automaten und Online-Glücksspiel vor, Lotto ausgenommen. Wie die Aufhebung dort geregelt wird, konnten wir aus den veröffentlichten Unterlagen von Finanzministerium und Parlament nicht bestätigen.
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