Mittelherkunft (Source of Funds)
Mittelherkunft (Source of Funds) bezeichnet den Nachweis, aus welcher konkreten Quelle das Geld stammt, das ein Spieler bei einem Glücksspielanbieter einzahlt oder einsetzt. Im österreichischen Recht verankert § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG diese Pflicht als Einholung und Überprüfung von Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel. Für Sie als Spieler bedeutet das, dass der Anbieter ab bestimmten Beträgen oder bei auffälligen Mustern Gehaltszettel, Kaufverträge oder ähnliche Belege anfordert. Das ist Geldwäscheprävention, keine Schikane.

Rechtsgrundlage der Mittelherkunft in Österreich
Der Begriff stammt aus dem Geldwäscherecht und nicht aus dem Glücksspielgesetz selbst. § 6 Abs. 1 Z 4 FM-GwG nennt als mögliche Informationen ausdrücklich die Berufs- oder Geschäftstätigkeit, das Einkommen und die allgemeinen Vermögensverhältnisse des Kunden. Die FMA hält in ihren Ausführungen zu den Sorgfaltspflichten fest, dass diese Angaben vor Begründung der Geschäftsbeziehung einzuholen und im Zuge der laufenden Überwachung zu hinterfragen und zu dokumentieren sind.
Für das Glücksspiel wurde dieser Rahmen mit der Richtlinie (EU) 2015/849 geöffnet, die Glücksspieldienstleister in den Kreis der Verpflichteten aufgenommen hat. Laut Glücksspielbericht des Finanzministeriums wenden Spielbanken und die VLT-Standorte der Elektronischen Lotterien ab einem Bargeldeinsatz von 2.000 Euro die allgemeinen Sorgfaltspflichten des FM-GwG an. Für das Internetglücksspiel des Konzessionärs nach § 14 GSpG gelten bei erhöhtem Risiko verstärkte Sorgfaltspflichten, zu denen eine vertiefte Prüfung der Mittelherkunft gehört.
Eine feste Online-Schwelle, ab der jede Einzahlung belegt werden muss, nennt der Bericht nicht.
Wo Spieler den Nachweis der Mittelherkunft erbringen
Die meisten Spieler begegnen der Mittelherkunft erst nach der Identitätsprüfung, meist in Form einer Nachricht des Compliance-Teams. Typische Auslöser sind hohe kumulierte Einzahlungen oder eine Auszahlung, die nicht zum angegebenen Einkommen passt. Welche Beträge intern eine Prüfung auslösen, legt jeder Anbieter in seiner eigenen Risikoanalyse fest und veröffentlicht sie in der Regel nicht.
Welche Unterlagen anerkannt werden
Verlangt werden Belege, die die Quelle selbst zeigen: Lohnzettel, ein Einkommensteuerbescheid, ein Kaufvertrag über ein verkauftes Auto oder ein Einantwortungsbeschluss bei einer Erbschaft. Ein bloßer Kontoauszug reicht oft nicht, weil er nur zeigt, dass das Geld vorhanden ist, aber nicht, woher es kommt. Wer die Unterlagen nicht liefert, muss mit einer zurückgehaltenen Auszahlung oder einer Kontosperre rechnen.
Was ich bei Leserbeschwerden zuerst prüfe, ist die Behörde hinter der Lizenz des Anbieters.
Dabei widerspreche ich regelmäßig dem Satz, mit einer EU-Lizenz sei alles legal. Ein Anbieter mit Lizenz der Malta Gaming Authority prüft die Mittelherkunft nach den maltesischen Geldwäschevorgaben, während das österreichische Glücksspielmonopol für Online-Casinospiele eine Konzession nach § 14 GSpG voraussetzt, die eine maltesische Lizenz nicht ersetzt. Bei Anbietern unter der Curaçao Gaming Authority unterscheiden sich Tiefe und Zeitpunkt der Prüfung noch stärker, eine einheitliche Praxis existiert nicht. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt deshalb vom Anbieter und seiner Aufsichtsbehörde ab.
Mittelherkunft und Vermögensherkunft richtig unterscheiden
Am häufigsten wird die Mittelherkunft mit der Vermögensherkunft verwechselt, auf Englisch Source of Wealth. Die Mittelherkunft fragt nach der Quelle eines bestimmten Betrags, der in einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung eingesetzt wird. Die Vermögensherkunft fragt dagegen, wie jemand sein gesamtes Vermögen über die Jahre aufgebaut hat, und wird nach den FATF-Standards vor allem bei höherem Risiko und bei politisch exponierten Personen verlangt.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, eine Spielerin zahlt innerhalb weniger Wochen 8.000 Euro ein, obwohl sie bei der Registrierung ein Monatseinkommen von 2.500 Euro angegeben hat. Die Einzahlungen übersteigen damit mehr als das Dreifache ihres angegebenen Monatseinkommens, was im Risikomodell der meisten Anbieter als Abweichung auffällt. Für die Mittelherkunft genügt in so einem Fall der Kaufvertrag über ihr verkauftes Auto, ergänzt um den Kontoauszug mit dem Zahlungseingang. Eine Prüfung der Vermögensherkunft würde dagegen ihren gesamten beruflichen Werdegang und ihre Ersparnisse erfassen.
Der Aufwand ist also ein völlig anderer.
Ebenso wenig ist die Mittelherkunft mit dem KYC-Identitätsnachweis gleichzusetzen. KYC klärt, wer Sie sind, die Mittelherkunft klärt, woher Ihr Geld stammt, und beide Nachweise können zu verschiedenen Zeitpunkten angefordert werden. Da es sich um eine gesetzliche Pflicht des Anbieters handelt, kann der Kundendienst sie nicht aus Kulanz erlassen.
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