Stabsstelle für Spielerschutz im BMF

Sabrina Ebner-Kovačević
Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026, 13:19
  • Sicherheit
  • Strategie

Die Stabsstelle für Spielerschutz ist die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Fachstelle, deren gesetzliche Aufgabe nach § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung des Spielerschutzes ist.

Wenn Sie auf den Namen stoßen, etwa auf der Spielerschutz-Seite des Ministeriums, ist damit keine Hotline gemeint. Die Stelle wurde am 1. Dezember 2010 eingerichtet und heißt im Auftritt des BMF oft kurz „Spielerschutzstelle“.

Stabsstelle für Spielerschutz

Aufgaben und Finanzierung der Stabsstelle

Laut BMF gehören die Vernetzung mit Behörden und Fachstellen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene sowie die fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre zu ihren Tätigkeiten. Dazu kommen die fachliche Unterstützung der Glücksspielaufsicht, Aufklärung über die Risiken des Glücksspiels und Unterstützung in Beratung und Forschung.

Die Finanzierung steht im selben Absatz des Gesetzes. Seit 1. Jänner 2011 wird ein Finanzierungsbeitrag von 1 vT, also einem Promille, der Bemessungsgrundlage nach § 28 sowie nach § 57 Abs. 4 GSpG erhoben, und zwar gemeinsam mit den jeweiligen Abgaben.

Zur Größenordnung: Auf 1.000.000 Euro Bemessungsgrundlage entfallen 1.000 Euro Beitrag für die Stelle.

Womit die Stabsstelle oft verwechselt wird

Die Stabsstelle ist weder Therapieeinrichtung noch Schlichtungsstelle. Spielsperren, Einzahlungslimits oder verweigerte Auszahlungen stehen nicht auf der Liste ihrer veröffentlichten Aufgaben, diese Fragen klären Sie zuerst beim Anbieter und danach über den passenden Beschwerdeweg. Auch mit der Glücksspielaufsicht ist sie nicht gleichzusetzen, denn sie unterstützt diese bloß in fachlicher Hinsicht. Wo sie an ihre Grenzen stößt, sagen Kritiker offen: Das Portal spielerhilfe.at hält sie für wenig wirksam, und das Ministerium selbst gab an, dass Anfragen hilfesuchender Spieler nur einen geringen Teil ausmachen.

Praktisch begegnen Sie der Stelle über die Übersicht der Hilfsangebote in den Bundesländern auf der BMF-Seite. In Wien ist das etwa die Spielsuchthilfe in der Stolberggasse 26/3. Stock, 1050 Wien, Telefon 01/544 13 57.

Schriftliche Anfragen an die Stabsstelle selbst gehen laut Ministerium an Johannesgasse 5, 1010 Wien, oder per E-Mail an [email protected].

Neueste Ratgeber

0 %
0
0