Schuldenberatung in Österreich

Sabrina Ebner-Kovačević
Zuletzt aktualisiert am 28. August 2026, 13:54
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Schuldenberatung ist die Beratung überschuldeter Privatpersonen, die Schulden, Einkommen und Ausgaben gemeinsam mit ihnen erfasst und daraus eine Regelung mit allen Gläubigern erarbeitet, außergerichtlich oder im Privatkonkurs. In Österreich bieten gemeinnützige, staatlich anerkannte Stellen diese Beratung kostenlos, vertraulich und unabhängig an.

Für Spielerinnen und Spieler wird der Begriff meist dann wichtig, wenn Verluste über Kreditkarte, Kontoüberziehung oder einen Kredit finanziert wurden und die Raten das Einkommen übersteigen.

Schuldenberatung

Was die Schuldenberatung konkret leistet

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Schuldenstand, laufende Einnahmen und fixe Ausgaben kommen auf den Tisch, erst danach wird mit den Gläubigern verhandelt.

Scheitert die außergerichtliche Einigung, begleitet die Beratungsstelle ins Schuldenregulierungsverfahren, also den Privatkonkurs. Dort bieten Sie den Gläubigern zuerst einen Zahlungsplan an, eine Quote, die zu Ihrem Einkommen der kommenden Jahre passt. Lehnt die Mehrheit ab, bleibt das Abschöpfungsverfahren: Der pfändbare Teil des Einkommens geht an einen Treuhänder, Ihnen bleibt das Existenzminimum, und am Ende spricht das Gericht die Restschuldbefreiung aus.

Die kürzere Variante über drei Jahre, der Tilgungsplan, ist für Verbraucher ausgelaufen; seither gilt grundsätzlich wieder eine Abtretungsfrist von fünf Jahren.

Staatlich anerkannt oder gewerblich

Nicht jedes Angebot, das sich Schuldenberatung nennt, ist gemeinnützig.

Die Tabelle stellt gegenüber, was oesterreich.gv.at und konsumentenfragen.at zu beiden Varianten festhalten. Bei manchen Stellen, etwa Kreditvermittlern, kann die Beratung laut Konsumentenportal sehr teuer werden.

MerkmalStaatlich anerkanntGewerbliche Anbieter
KostenKostenlosTeils sehr teuer
TrägerGemeinnützige EinrichtungenEtwa Kreditvermittler
Anerkennung durchPräsident des OberlandesgerichtsKeine
ErkennungszeichenBundeswappen mit SchriftzugFehlt
Vertretung vor GerichtIm Schuldenregulierungsverfahren möglichNicht als bevorrechtete Stelle

Spielschulden: was rechtlich einklagbar ist

Bei Glücksspiel liegt das Missverständnis meist schon im Wort Spielschulden.

Nach § 1271 ABGB sind Wett- und Spielschulden nur verbindlich, soweit der Einsatz wirklich bezahlt oder hinterlegt wurde; ein bloß versprochener Einsatz lässt sich nicht einklagen. Im Online-Casino wird jedoch vorab eingezahlt, beim Anbieter bleibt also selten eine offene Forderung. Die eigentliche Schuld liegt bei der Bank, und Kredit, Überziehungsrahmen oder Kreditkartensaldo sind voll einklagbar, egal wofür das Geld verwendet wurde.

Genau diese Schulden ordnet die Schuldenberatung. Eine Spielsperre beim Anbieter stoppt neue Einzahlungen, an bestehenden Raten ändert sie nichts.

Die Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH sitzt in der Bockgasse 2b, 4020 Linz, Telefon +43 732 65 65 99; zuständig ist die Stelle in Ihrem Wohnsitzbundesland.

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