Bruttospielertrag (GGR)
Der Bruttospielertrag, international Gross Gaming Revenue (GGR), ist die Summe aller Einsätze abzüglich der an Spieler ausgezahlten Gewinne in einem bestimmten Zeitraum. Er zeigt, was beim Anbieter vom Spielgeschehen übrig bleibt, bevor Boni, Steuern und Betriebskosten abgezogen werden.
Das österreichische Glücksspielgesetz kennt dieselbe Größe unter dem Namen Jahresbruttospieleinnahmen. Nach § 57 Abs. 5 GSpG sind das die Einsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne eines Kalenderjahres.

So wird der Bruttospielertrag berechnet
Die Formel lautet GGR = Einsätze – ausgezahlte Gewinne, saldiert über einen Zeitraum und nicht für jedes einzelne Spiel.
Ein Beispiel: Setzen Spieler in einem Monat 100.000 Euro auf Slots und erhalten 96.000 Euro an Gewinnen zurück, beträgt der Bruttospielertrag 4.000 Euro. Das entspricht dem Anteil, den eine RTP von 96 Prozent rechnerisch beim Haus lässt. Im Einzelfall weicht das tatsächliche Ergebnis davon ab, weil die RTP ein Durchschnitt über sehr viele Runden ist und ein kurzer Zeitraum mit großen Treffern den Ertrag sogar ins Minus drehen kann.
Ihr eigener Verlust ist aus Sicht des Anbieters sein Bruttospielertrag.
Glücksspielabgabe, Boni und der Unterschied zum NGR
Für elektronische Lotterien, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, bemisst § 57 Abs. 2 GSpG die Glücksspielabgabe an den Jahresbruttospieleinnahmen. Die mit 1. Jänner 2026 in Kraft getretene Fassung hob den Satz von 40 auf 45 vH an. Aus 4.000 Euro Bruttospielertrag würden so 1.800 Euro Abgabe.
Eine Abgabepflicht ist keine Erlaubnis: Elektronische Lotterien sind nach dem GSpG der Bundeskonzession vorbehalten, und eine Lizenz der Malta Gaming Authority ersetzt diese nicht.
Verwechselt wird der GGR meist mit dem Nettospielertrag (NGR). Dafür ziehen Anbieter vom GGR Boni, Abgaben und teils Zahlungsgebühren ab, wobei die genaue Abgrenzung von Betreiber zu Betreiber verschieden ausfällt. Wie Bonusgewinne in der österreichischen Bemessungsgrundlage zu behandeln sind, war bereits Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, etwa zu GZ RV/3100949/2018. Für Sie heißt das: Eine Ertragszahl ohne Angabe, ob brutto oder netto, lässt sich mit keiner anderen vergleichen.
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