Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der EU in Luxemburg, das Unionsrecht für alle Mitgliedstaaten verbindlich auslegt. Für Glücksspiel in Österreich zählt er, weil heimische Gerichte ihm Fragen zur Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vorlegen. Über den konkreten Fall entscheiden danach wieder österreichische Gerichte wie der OGH.

Was der EuGH entscheidet und was nicht
Genau genommen ist der Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 19 EUV ein Organ, das den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte umfasst. Mit „EuGH“ ist im Alltag meist nur der Gerichtshof selbst gemeint.
Sein wichtigstes Werkzeug ist das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV. Ein nationales Gericht setzt sein Verfahren aus, legt eine Auslegungsfrage vor und führt den Rechtsstreit nach der Antwort selbst zu Ende. Letztinstanzliche Gerichte wie der OGH müssen vorlegen, wenn die Frage für ihr Urteil erheblich ist.
Ein einzelnes Casino für legal erklären kann der EuGH nicht.
EuGH und EuG im direkten Vergleich
Beide Gerichte sitzen in Luxemburg und gehören zum selben Organ, ihre Aufgaben trennen Art. 256 und Art. 267 AEUV aber deutlich.
Gerichtshof (EuGH) | Gericht (EuG) |
|---|---|
| Beantwortet Vorlagefragen zum Glücksspielrecht | Keine Vorlagen aus Glücksspielverfahren |
| Nichtigkeitsklagen Einzelner nur als Rechtsmittel | Nichtigkeitsklagen Einzelner im ersten Rechtszug |
| Klagen von Staaten gegen Parlament oder Rat | Klagen von Staaten gegen die Kommission |
| Rechtsmittelinstanz, beschränkt auf Rechtsfragen | Urteile beim EuGH anfechtbar |
| Pfleger, Wunner und C-440/23 entschieden | Für Spielverluste kaum relevant |
| Urteil bindet das vorlegende Gericht | Urteil bindet die Verfahrensparteien |
Leiturteile zu Monopol und Spielverlusten
Für Österreich prägend war Dickinger und Ömer (C-347/09) zu den Gründern von bet-at-home.com. Der EuGH verlangte darin, dass ein Monopol die Gelegenheiten zum Spiel tatsächlich kohärent und systematisch verringert. In Pfleger (C-390/12) vom 30. April 2014 überließ er die Prüfung dieser Kohärenz ausdrücklich dem nationalen Gericht.
Die österreichischen Gerichte halten das GSpG in ständiger Rechtsprechung für unionsrechtskonform.
Im Fall Wunner (C-77/24) vom 15. Jänner 2026, einer Vorlage des OGH, tritt der Schaden am gewöhnlichen Aufenthalt des Spielers ein, sodass gegen Geschäftsführer konzessionsloser Anbieter in der Regel österreichisches Recht gilt. Das Urteil C-440/23 vom 16. April 2026 hielt das deutsche Online-Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 für vereinbar mit Art. 56 AEUV.
Womit der EuGH oft verwechselt wird
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehört zum Europarat und ist kein Gericht der EU. Ebenso wenig ist der EuGH eine Berufungsinstanz gegen OGH-Urteile.
Am häufigsten begegnet mir der Satz, mit EU-Lizenz sei alles legal. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority ersetzt aber keine Konzession des Finanzministeriums nach dem GSpG, und C-440/23 bestätigt, dass ein Staat anderswo erlaubte Online-Spiele verbieten darf.
Maßgeblich für Sie ist deshalb die österreichische Konzession.
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