Prozessfinanzierer bei Casino-Verlusten
Ein Prozessfinanzierer ist ein Unternehmen, das die Kosten eines Zivilprozesses übernimmt und dafür nur im Erfolgsfall einen vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Betrag erhält. Im österreichischen Glücksspielkontext begegnet Ihnen der Begriff fast ausschließlich bei der Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinos, die keine Konzession nach dem Glücksspielgesetz hatten. Geht die Klage verloren, trägt der Finanzierer je nach Vertrag die Kosten des eigenen Anwalts und den Kostenersatz an die Gegenseite. Sie geben also einen Teil eines möglichen Ertrags ab, um das Kostenrisiko loszuwerden.

Wie sich die Erfolgsquote berechnet
Grundlage der Rechnung ist der Nettoverlust, also die Summe Ihrer Einzahlungen abzüglich aller Auszahlungen beim betreffenden Anbieter. Von dem Betrag, den das Casino nach Urteil oder Vergleich tatsächlich zahlt, behält der Prozessfinanzierer seine Quote ein, und der Rest wird an Sie ausgezahlt.
Einen gesetzlichen Standardsatz gibt es nicht, die Quoten unterscheiden sich von Finanzierer zu Finanzierer und oft auch nach dem Sitz des Casinos. EasyClaims nennt auf seiner Website 35 Prozent bei Casinos mit Sitz im EWR und 45 Prozent bei Anbietern außerhalb des EWR. Bei einer außergerichtlichen Einigung mit einem EWR-Casino vor Klagseinbringung sinkt der Satz dort auf 19 Prozent. G&L Rechtsanwälte geben für die mit ihnen arbeitende Finanzierung 35,5 beziehungsweise 49,5 Prozent an, meinprozess.com spricht von „ab 35 Prozent“. Lesen Sie bei einem beworbenen Niedrigsatz deshalb nach, für welche Verfahrensstufe er gilt.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihr Nettoverlust bei einem Anbieter mit Sitz in Malta beträgt 10.000 Euro, und das Casino zahlt nach einem Urteil den vollen Betrag. Bei einer Quote von 35 Prozent behält der Finanzierer 3.500 Euro, an Sie gehen 6.500 Euro. Geht das Verfahren verloren, zahlen Sie bei einem Vertrag mit voller Kostenübernahme nichts.
Auch Mindestbeträge legt jeder Finanzierer selbst fest: EasyClaims übernimmt Fälle nach eigenen Angaben ab 3.000 Euro Spielverlust je EWR-Casino und ab 15.000 Euro bei Anbietern außerhalb des EWR.
Rechtsgrundlage der Rückforderung in Österreich
Ein Prozessfinanzierer finanziert nur, was rechtlich durchsetzbar ist, und in Österreich hängt das an der Konzessionspflicht des Glücksspielgesetzes. Wer Online-Glücksspiel als elektronische Lotterie ohne Konzession nach § 12a GSpG anbietet, handelt nach § 2 Abs 4 GSpG verboten. Der OGH hat in 7 Ob 155/23d unter Verweis auf 3 Ob 44/22z festgehalten, dass Verträge über solches Glücksspiel absolut nichtig sind und die Einsätze abzüglich der Auszahlungen zurückgefordert werden können.
Der Satz „mit EU-Lizenz ist alles legal“ hält dieser Rechtsprechung nicht stand. Die Beklagte in 7 Ob 155/23d verfügte über eine aufrechte Lizenz der Malta Gaming Authority, hatte aber keine österreichische Konzession, und genau darauf kam es an.
Der EuGH hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 auf Vorlage eines maltesischen Gerichts entschieden, dass das Unionsrecht zivilrechtlichen Rückforderungen nicht entgegensteht, wenn das Spiel im Wohnsitzstaat des Spielers verboten war. Das Verfahren betraf allerdings deutsches Recht. Für Klagen in Österreich bleiben das GSpG und die Rechtsprechung des OGH die Grundlage, auf die sich jeder Finanzierungsvertrag stützt.
Zwei Grenzen nennen die Finanzierer selbst. AdvoFin schließt Sportwettenverluste aus, was sich daraus erklärt, dass Sportwetten in Österreich unter die Landesgesetze und nicht unter das GSpG fallen. Ebenso ausgeschlossen sind Verluste aus einem Auslandsaufenthalt: Nach 7 Ob 155/23d kann sich der Spieler für dort entstandene Verluste nicht auf die österreichische Konzessionspflicht stützen, sofern das Casino den Spielort im Ausland nachweist.
Abgrenzung zu Sofortentschädigung und Anwalt
Am häufigsten wird der Prozessfinanzierer mit dem Forderungskauf verwechselt, den manche Unternehmen als Sofortentschädigung bewerben. Beim Kauf zahlt Ihnen das Unternehmen sofort einen Pauschalbetrag und übernimmt dafür den Anspruch gegen das Casino, sodass ein späterer Prozesserlös dem Käufer zusteht. EasyClaims wirbt etwa mit einer Auszahlung binnen 48 Stunden ab einem Nettoverlust von 3.000 Euro, wobei die Höhe des Angebots individuell festgelegt wird.
Bei der Prozessfinanzierung bleiben Sie dagegen Inhaber der Forderung und warten das Ende des Verfahrens ab. Sie wählen also zwischen Geld heute und einem größeren Anteil am Ende.
Ebenso wenig ist der Finanzierer Ihr Anwalt. Die Kanzlei ssk rechtsanwälte schreibt ausdrücklich, dass sie als Rechtsanwaltskanzlei weder Prozessfinanzierungen noch Sofortentschädigungen anbieten darf, eine Finanzierung aber vermitteln kann. Die Vertretung vor Gericht übernimmt deshalb eine Kanzlei, während der Finanzierer die Kosten trägt und sich seine Quote vertraglich sichert.
Was ich in jedem Finanzierungsvertrag zuerst lese, ist die Klausel zur Kostentragung bei einer Niederlage und zur Quote bei einem Vergleich vor oder während des Verfahrens. Dort steht, was das Angebot tatsächlich wert ist.
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