Glücksspielsucht – Definition
Glücksspielsucht ist eine anerkannte psychische Störung, bei der ein Mensch die Kontrolle über sein Spielen um Geld verliert und trotz wachsender Schäden weiterspielt. Medizinisch heißt sie heute Glücksspielstörung und steht in der Klassifikation ICD-11 der WHO unter dem Code 6C50. Ihnen begegnet der Begriff vor allem dort, wo Anbieter von Spielerschutz sprechen, denn Limits, Spielpausen und Sperren richten sich genau gegen dieses Risiko.

Kriterien nach ICD-11 und DSM-5
Das ICD-11 verlangt drei Merkmale gleichzeitig: beeinträchtigte Kontrolle über Beginn, Dauer und Ende des Spielens, eine steigende Priorität gegenüber anderen Lebensbereichen und Weiterspielen trotz negativer Folgen.
Diese Merkmale sind in der Regel über mindestens zwölf Monate zu beobachten, bei schweren Symptomen darf der Zeitraum auch kürzer sein.
Das amerikanische Handbuch DSM-5 arbeitet anders und zählt neun Kriterien, etwa das Hinterherjagen von Verlusten oder das Verheimlichen des Spielens vor Angehörigen. Mindestens vier davon müssen innerhalb von zwölf Monaten vorliegen, wobei vier bis fünf als leichte, sechs bis sieben als mittlere und acht bis neun als schwere Ausprägung gelten.
Eine Diagnose stellt nur eine Fachperson.
Abgrenzung zum riskanten Spielverhalten
Am häufigsten wird Glücksspielsucht mit riskantem Spielen verwechselt, das im ICD-11 unter dem Code QE21 als eigene Kategorie geführt wird und keine Krankheitsdiagnose ist.
Glücksspielstörung (6C50) | Gefährliches Spielen (QE21) |
|---|---|
| Eingeordnet bei psychischen Störungen | Eingeordnet bei Gesundheitsfaktoren |
| Kontrollverlust ist Pflichtmerkmal | Kontrollverlust nicht erforderlich |
| Erheblicher Leidensdruck oder Beeinträchtigung | Deutlich erhöhtes Risiko für Schäden |
| Meist über zwölf Monate erkennbar | Keine Mindestdauer genannt |
| Weiterspielen trotz negativer Folgen | Weiterspielen trotz bekannter Risiken |
| Fachliche Beratung angezeigt | Fachliche Beratung angezeigt |
Wo Ihnen der Begriff begegnet
Auf Casinoseiten steht Glücksspielsucht meist im Bereich Spielerschutz oder verantwortungsvolles Spielen. Welche Werkzeuge dort angeboten werden, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, üblich sind Einzahlungslimits, befristete Spielpausen und Selbstsperren.
Genau hier liegt die Schwachstelle: Ein Limit oder eine Sperre gilt nur beim jeweiligen Anbieter, solange keine anbieterübergreifende Sperre greift.
Ein Limit ersetzt keine Beratung.
Zahlen und Hilfe in Österreich
In den österreichweiten Repräsentativerhebungen von Kalke und Wurst zeigten 1,1 Prozent der Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten nach DSM-IV.
Die Ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe berät in der Stolberggasse 26, 3. Stock, 1050 Wien, telefonisch unter 01 544 13 57 und per E-Mail an [email protected]. Beratung und Therapie sind dort grundsätzlich anonym und kostenfrei, auch über ein eigenes Online-Beratungsangebot. Eine Liste weiterer Stellen in allen Bundesländern führt das Bundesministerium für Finanzen.
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