Schlichtungsstelle (ADR) im Glücksspiel
Eine Schlichtungsstelle (ADR, Alternative Dispute Resolution) ist eine unabhängige Stelle, die einen Streit zwischen Ihnen und einem Unternehmen außergerichtlich vermittelt, etwa wenn ein Casino eine Auszahlung verweigert. Sie kommt erst zum Zug, wenn Ihre Beschwerde beim Anbieter selbst ohne Lösung geblieben ist.
Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, wo der Anbieter niedergelassen ist und welche Lizenz er führt. Genau an diesem Punkt scheitern viele Beschwerden von Spielerinnen und Spielern in Österreich.

Wie ein Schlichtungsverfahren in Österreich abläuft
In Österreich regelt das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) die staatlich anerkannten Stellen, kurz AS-Stellen genannt. Die Liste umfasst acht Einrichtungen und ist abschließend, private Beschwerdeportale zählen also nicht dazu.
Für allgemeine Konsumentenstreitigkeiten ist die Verbraucherschlichtung Austria zuständig, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Telefon +43 1 890 63 11. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und soll nicht länger als 90 Tage dauern, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem alle nötigen Unterlagen vorliegen.
Die Teilnahme bleibt für das Unternehmen freiwillig, sofern es sich nicht selbst dazu verpflichtet hat.
Wo die Zuständigkeit bei Online-Casinos endet
Die Verbraucherschlichtung Austria muss einen Antrag ablehnen, wenn das Unternehmen keine Niederlassung in Österreich hat. Viele Online-Casinos, die österreichische Kundschaft annehmen, sitzen im Ausland und fallen damit aus diesem Weg heraus.
Dann zählt die Lizenz des Anbieters. Wer eine Lizenz der Malta Gaming Authority hält, muss Ihnen offenlegen, wie Sie eine Beschwerde an eine ADR-Stelle oder an die Player Support Unit der Behörde weiterleiten. Was ich zuerst prüfe, ist deshalb der Abschnitt zu Beschwerden in den AGB, weil dort der Name der zuständigen Stelle stehen muss.
Fehlt dieser Name, ist das bereits ein Befund für sich.
Beschwerdewege im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die Wege nebeneinander, die Ihnen bei einem Streit mit einem Anbieter offenstehen.
Die Angaben stammen aus dem AStG, den Verfahrensregeln der Verbraucherschlichtung Austria und den veröffentlichten Vorgaben der Malta Gaming Authority zu Beschwerden.
| Weg | Zuständig, wenn | Vorher nötig | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Beschwerde beim Anbieter | Immer der erste Schritt | Nichts | Antwort des Anbieters |
| Verbraucherschlichtung Austria | Anbieter in Österreich niedergelassen | Einigungsversuch mit dem Anbieter | Lösung nur bei Zustimmung beider Seiten |
| ADR-Stelle laut Lizenz | Stelle in den AGB genannt | Beschwerde beim Anbieter | Je nach Verfahrensregeln der Stelle |
| Player Support Unit der MGA | Anbieter mit MGA-Lizenz | Beschwerde beim Anbieter | Bearbeitung durch die Behörde |
| Zivilgericht | Unabhängig von einer Schlichtung | Keine Schlichtung erforderlich | Vollstreckbares Urteil |
Womit eine Schlichtungsstelle oft verwechselt wird
Eine Schlichtungsstelle ist kein Gericht und keine Aufsichtsbehörde, die Strafen verhängt. Sie vermittelt im Einzelfall, und ihr Vorschlag wird erst wirksam, wenn beide Seiten ihm zustimmen.
Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU, die in älteren Impressen noch verlinkt ist, wurde eingestellt.
Ein praktischer Punkt betrifft die Frist. Die Verbraucherschlichtung Austria kann einen Antrag ablehnen, der später als ein Jahr nach Ihrer Beschwerde beim Unternehmen eingeht. Heben Sie deshalb den Schriftverkehr mit dem Anbieter samt Datum und Ticketnummer auf, damit Sie den Einigungsversuch belegen können.
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